Befristeter Vertrag

Mietwucher in Wien – Frau zahlt 480 Euro nur für Bett

Eine junge Frau glaubte, eine günstige Wohnung in Wien gemietet zu haben – tatsächlich bekam sie nur einen Schlafplatz.
Wien Heute
08.07.2026, 06:45
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Für eine junge Frau wurde die Wohnungssuche in Wien zum Albtraum. Die 20-Jährige hatte über eine Online-Plattform eine Unterkunft im Wien-Hernals gefunden und war davon ausgegangen, eine Wohnung zu mieten. Tatsächlich hatte sie lediglich einen Schlafplatz angemietet.

In der Online-Anzeige war nur ein Foto zu sehen – die Wohnung wirkte veraltet, aber nicht desolat. In der Realität zeigte sich dann: Es gab zwei Zimmer mit jeweils fünf Betten. Insgesamt lebten damit zehn Personen auf nur 48 Quadratmetern. Für ihren Schlafplatz musste die Mieterin 480 Euro pro Monat bezahlen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Unzulässige Befristung

Der Mietvertrag war auf vier Monate befristet – von 21. September 2025 bis 20. Jänner 2026. Laut Arbeiterkammer (AK) war diese Befristung unzulässig. Bei privaten Vermietern beträgt die gesetzliche Mindestbefristung drei Jahre, bei gewerblichen Vermietern fünf Jahre.

Doch damit nicht genug: Laut AK betrat der Vermieter mehrmals unangekündigt die Wohnung. Außerdem untersagte er den Bewohnern sogar, die Therme aufzudrehen. Auch der Mietvertrag enthielt mehrere unzulässige Bestimmungen. So sollte etwa gelten: "Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Mieter zum sofortigen Auszug aus dem Mietobjekt und räumt dem Vermieter im Voraus das unwiderrufliche Recht auf unverzügliche zwangsweise Räumung ein." Oder: "Die Kosten für Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden."

Elektrische Geräte nur mit Zustimmung

Auch diese Klausel fand sich im Vertrag: "Einrichtungsgegenstände, die die Wohnung in irgendwelcher Weise schädigen könnten, sowie elektrische Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn dies der Vermieter ausdrücklich schriftlich billigt."

Die junge Frau wandte sich schließlich an die AK-Wohnberatung. Diese unterstützte sie dabei, den Vertrag rasch aufzulösen. Bereits Mitte Oktober konnte sie ausziehen und musste keine weiteren Monatsmieten mehr bezahlen.

Mieter zahlen 1.600 Euro pro Jahr zu viel

Die geschilderte Situation ist für die Arbeiterkammer kein Einzelfall. Laut neuen Berechnungen zahlen Mieter in befristet vermieteten privaten Altbauwohnungen in Österreich jährlich fast 168 Millionen Euro zu viel Miete. Die unrechtmäßigen Aufschläge betragen im Schnitt 27 Prozent, wodurch Betroffene durchschnittlich rund 1.600 Euro pro Jahr zu viel bezahlen.

Die AK kritisiert, dass Befristungen Mieter besonders unter Druck setzen. Wer sich gegen überhöhte Mieten wehre, müsse oft befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Deshalb fordert die Interessenvertretung unter anderem strengere Strafen gegen Mietwucher, ein Ende sachlich nicht gerechtfertigter Befristungen und klare Grenzen für Lagezuschläge.

Thomas Ritt, Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen
iStock, Lisi Specht

Befristete Verträge machen erpressbar

"Die Mietbremse greift, aber Mieterinnen und Mieter erleben einen Preisschock! Solange befristete Verträge in privaten Altbauten sie erpressbar machen, illegale Überzahlungen keine Konsequenzen haben und Mietwucher straffrei bleibt, werden Mieterinnen und Mieter abgezockt", kritisiert Thomas Ritt, Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.07.2026, 06:45
Jetzt E-Paper lesen