Nach der Explosion eines Einfamilienhauses in Großjedlersdorf kommen nun alle Details zum jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Hauseigentümer und dem 93-jährigen Tatverdächtigen ans Licht. Johannes Stephan Schriefl, der Anwalt des Stiefsohns schilderte in "Heute", dass der Pensionist trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens bis zuletzt im Haus hätte bleiben können – allerdings unter einer Bedingung.
"Es gab ein Vergleichsangebot. Herr S. hätte sein Wohnrecht behalten können, wenn er das Haus in einen Zustand bringt, der den Vorgaben der Wiener Bauordnung entspricht", erklärt der Jurist. Konkret hätte der 93-Jährige nur dringend notwendige Sanierungen durchführen müssen, lehnte das aber mit den Worten "Das mach ich nicht" ab. Später wollte er Kostenvoranschläge einholen, habe er das allerdings nie gemacht.
Das Haus hatte der Stiefsohn des Verdächtigen einst von seiner Mutter geschenkt bekommen. Sie und ihr damaliger Ehemann erhielten ein lebenslanges Wohnrecht. Dieses war aber verbunden mit der Verpflichtung, das Gebäude zu erhalten. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2016 sei es laut Anwalt immer wieder zu Streit über den schlechten Zustand des Hauses gekommen. Vor rund einem Jahr brachte der pensionierte Beamte schließlich eine Klage auf Erlöschen des Wohnrechts und Räumung gegen seinen Stiefpapa ein.
Für zusätzliche Brisanz sorgt ein Gutachten, das laut Anwalt erst vergangene Woche im Verfahren vorgelegt wurde. Demnach soll der 93-Jährige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Unterschrift des Eigentümers auf einem Einreichplan gefälscht haben. "Ich kann mir nur vorstellen, dass Herrn S. dadurch klar wurde, dass er das Verfahren verlieren wird", so Schriefl.
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Nach Angaben des Anwalts hatte der Eigentümer erst im Februar 2025 die Versicherungssumme des Hauses erhöhen lassen, weil das Gebäude zuvor unterversichert gewesen sein soll. Damit sollten mögliche Schäden an Nachbarhäusern im Ernstfall gedeckt sein.
Die Polizei ermittelt gegen den 93-Jährigen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung. "Er war sicher nicht der nette Opa von nebenan", wettert der Stiefsohn. Derzeit liegt der 93-Jährige mit schweren Verbrennungen im künstlichen Tiefschlaf und wird bewacht. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.