MKS-Beschränkungen

Ministerium mit neuer Verordnung – DAS gilt ab Montag

Aufgrund der Maul- und Klauenseuche gilt ab Montag eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums. Die Importbeschränkungen wurden angepasst.
Heute Politik
12.04.2025, 20:10

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) wütet noch immer direkt vor den Grenzen des Landes. In Österreich ist noch kein bestätigter Fall bekannt, ändert sich das, wäre der landwirtschaftliche Schaden fatal. Die Regierung hat deshalb zu zahlreiche Maßnahmen gegriffen, um eine Ausbreitung nach Österreich zu verhindern.

Importbeschränkungen angepasst

Am Samstag passte das Gesundheitsministerium nun die Importbeschränkungen gezielt an. Das flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn wird auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind.

Betroffen vom Einfuhrverbot bleiben weiterhin folgende Produktgruppen aus den genannten Restriktionsgebieten: lebende Tiere empfänglicher Arten; frisches Fleisch und Rohmilch; Gülle und Stallmist; Wildbret, Wild in der Decke sowie Jagdtrophäen.

"Diese Maßnahmen waren und sind Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetzt. Ziel bleibt es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern", so das Gesundheitsministerium.

Intensive Maßnahmen ergriffen

Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei haben zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaubt es nun, das Importverbot geografisch zu differenzieren – unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus.

Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt.

Die epidemiologische Lage wird weiterhin laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Europäischen Kommission.

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