Zwei Mädchen "massiert"

Missbrauch – Ex-Kinderdorf Mitarbeiter muss in Haft

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Wegen Verdacht auf Missbrauch musste sich ein Ex-Mitarbeiter des SOS-Kinderdorf Seekirchen vor Gericht verantworten.
Österreich Heute
13.05.2026, 16:26
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Wieder einmal sorgt ein mutmaßlicher Missbrauchsfall aus einer SOS-Kinderdorf-Einrichtung für Aufsehen. Ein ehemaliger Mitarbeiter aus Seekirchen (58) musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, er soll seine Autorität ausgenutzt haben, um zwei Mädchen zu missbrauchen.

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"Stimmt nicht", äußert sich der Angeklagte  zu den Vorwürfen laut der "Kronen Zeitung". Weder habe er die Mädchen jemals nackt gesehen, noch sei er körprtlich übergriffig geworden.

Vorwurf: Schwerer Missbrauch

Laut Anklage sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Mehrmals soll er die beiden Mädchen (zu Beginn der Taten sieben und elf Jahre alt) berührt haben, auch schwere sexuelle Misshandlung wird dem 58-Jährigen vorgeworfen. Wiederholt habe er die Kinder an den Brüsten und im Genitalbereich "massiert" und "gestreichelt". "Ich habe die Mädchen nie nackt gesehen und war auch nie im Badezimmer, wenn eines der Kinder geduscht hat", rechtfertigt sich der gelernte Mechaniker laut der "Kronen Zeitung" vor Gericht.

Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst

Die zwei Mädchen und ein drittes Opfer, ein Bursch, den der Angeklagte an den Ohre gezogen und ihn bedroht haben soll, hatten jedoch umfassend ausgesagt. Zwischen 2018 und 2019 sollen sich die Übergriffe ereignet haben. "Ich habe immer versucht, eine korrekte Beziehung zu den Kindern zu pflegen. Vielleicht war ich zu streng, vielleicht habe ich jemanden gekränkt oder beleidigt", so der Ex-Mitarbeiter. Warum die drei also diese schweren Vorwürfe erheben, wisse er nicht. Auch die Verteidigung spricht von einer "überschießenden Anklage mit mehreren Auffälligkeiten".

Ähnlicher Vorfall aus der Vergangenheit

Besonders brisant: Bereits einmal gab es Missbrauchsvorwürfe gegen den Mann. Im Jahr 2019 wurde er vom SOS-Kinderdorf entlassen – er soll in der Einrichtung ein Mädchen missbraucht haben. Hierfür gab es bereits eine Haft- und eine Geldstrafe. Beim jetzigen Verfahren fasste der 58-Jährige zusätzlich eine Gefängnisstrafe von neun Monaten aus, drei davon bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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