Eine letzte Aussprache nach dem Ende einer Beziehung endete in Wien-Meidling im letzten Herbst blutig. Ein 53-Jähriger soll seine Ex-Partnerin mit einer Glasscherbe niedergestochen haben. Die Frau brach schwer verletzt im Stiegenhaus zusammen. Rettungskräfte stellten drei blutende Wunden im Bauchbereich fest. Der Tiroler wurde festgenommen, musste sich nun am Montag (7.9.) wegen Mordversuchs am Wiener Landl verantworten.
Grund für das Treffen der beiden Ex-Partner am 13. September 2025 war angeblich eine Schlüsselübergabe. Laut Staatsanwältin gestand der Mann seiner Ex dabei erneut seine Liebe. Als die Frau gehen wollte, soll die Situation eskaliert sein.
Was dann folgte, war laut Gericht eine unfassbare Gewaltorgie. Der 53-Jährige riss die Frau laut Anklage zu Boden, soll auf sie eingetreten und sie dann durch eine Glastüre geschleudert haben. Anschließend soll er mit einer Glasscherbe auf sie eingestochen haben.
Bereits zwei Tage zuvor war das ehemalige Paar aufeinandergetroffen. Damals soll auch der neue Freund der Frau dabei gewesen sein. Schon bei diesem Treffen wurde der Tiroler angeblich handgreiflich. Danach hatte die Frau ein blaues Auge und Schwellungen im Gesichtsbereich.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Der 53-Jährige bestritt am Landl die Vorwürfe. Beim ersten Treffen sei gar nichts passiert. Beim zweiten Treffen habe vielmehr seine Ex ihn durch die Glastüre gestoßen. "Meine Beine sind im Wohnzimmer gelegen, mein Oberkörper war im Vorraum", meinte der Elektriker vor Gericht. Bei beiden Treffen war Alkohol im Spiel. "Sie sind trainiert im Trinken. Sie hatten jeweils mehr als zwei Promille", so der Richter.
Wie groß die Wut des 53-Jährigen war, sollen auch Nachrichten zeigen, die der Mann seiner Ex zuvor geschickt hatte. "Ich vernichte dich, du Schlampe!", soll er ihr beispielsweise geschrieben haben.
Schon am Tag des Vorfalls erzählte der 53-Jährige laut "Kurier" der Polizei mehrere unterschiedliche Versionen. Unter anderem hatte er behauptet, von zwei Unbekannten überfallen worden zu sein. Laut Verteidiger Ernst Schillhammer habe sein Mandant keine Verletzungen an den Händen gehabt. Laut Gutachter sei die Version des Angeklagten aber weniger glaubwürdig als die des Opfers. Dem folgten die Geschworenen – Urteil am Montag: 15 Jahre Haft für den angeklagten Tiroler, nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.