Stundenlanges Warten, zu wenige Busse und viele verärgerte Fahrgäste: Auf der Nordbahnstrecke zwischen Angern an der March und Gänserndorf ging am Sonntag nichts mehr. Ein Oberleitungsschaden kurz nach Mittag legte den Zugverkehr lahm, 25 Regional- und Fernverkehrszüge waren betroffen.
Viele Züge fielen am Sonntag komplett aus oder wurden nur verkürzt geführt. Am Bahnhof in Angern an der March strandeten im Laufe des Nachmittags immer mehr Menschen. Laut ÖBB waren fünf Busse als Schienenersatzverkehr unterwegs – für den großen Andrang war das aber deutlich zu wenig.
"Natürlich wären mehr Busse wünschenswert gewesen. Allerdings waren am Sonntagnachmittag nicht mehr Busse in der Umgebung verfügbar", sagte ÖBB-Sprecher Klaus Baumgartner gegenüber "ORF NÖ".
Für viele Fahrgäste wurde die Panne zur Geduldsprobe, manche organisierten sich selbst Taxis oder Fahrdienste, um überhaupt weiterzukommen.
Der Schaden war heikel: Die Strecke war wegen Bauarbeiten ohnehin nur eingleisig befahrbar. Laut ÖBB musste die Oberleitung komplett erneuert werden. Erst gegen 20 Uhr konnte die Strecke wieder freigegeben werden.
Jetzt geht es für Betroffene ums Geld. Die ÖBB bedauern den Vorfall und verweisen auf die europäischen Fahrgastrechte. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten gibt es 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Wichtig: Entscheidend ist die tatsächliche Verspätung am Zielort laut Fahrschein. Wer ein Einzelticket hatte, soll sich an den Kundendienst der ÖBB wenden und Ansprüche geltend machen.
Auch Zusatzkosten können ersetzt werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) gibt bekannt: Wer wegen der langen Wartezeit Essen oder Getränke kaufen musste, sollte Rechnungen aufheben. Bei Verspätungen ab 60 Minuten müssen Mahlzeiten und Erfrischungen bereitgestellt werden, sofern sie verfügbar sind.
Spannend ist auch die Taxi-Frage. Laut APF können selbst organisierte Alternativen ersetzt werden, wenn das Bahnunternehmen zustimmt oder binnen 100 Minuten keine zumutbare Weiterreise anbietet. Im Nahverkehr gilt für Taxikosten grundsätzlich eine Obergrenze von 65 Euro pro Person.
Für Klimaticket-Besitzer gilt eine andere Regel: Sie bekommen keine einzelne Entschädigung für genau diese Fahrt, sondern eine pauschale Entschädigung, wenn ein bestimmter Pünktlichkeitsgrad unterschritten wird.
Übrigens: Wer von der ÖBB keine Antwort bekommt oder eine Ablehnung erhält, kann sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden. Sie ist die unabhängige Schlichtungsstelle.