Im Fall einer blutigen Auseinandersetzung mit einer Kärntner Politikerin gibt es eine neue Entwicklung. Nachdem bislang gegen die mutmaßliche Angreiferin ermittelt wurde, liegt nun auch eine Anzeige gegen die Politikerin selbst vor.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz, bestätigt, wurde die Mandatarin wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt. "Wir prüfen derzeit, ob wir gegen die Angezeigte ein Ermittlungsverfahren einleiten", sagt Kitz gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt der entsprechende Vorhabenbericht bereits bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz zur Prüfung. Dieses Vorgehen ist unter anderem üblich, wenn möglicherweise Politiker in ein Strafverfahren involviert sind.
Der Vorfall ereignete sich am 12. Februar vor einem Wohnhaus. Laut den Angaben der Politikerin wollte sie ihrem Ex-Freund persönliche Gegenstände zurückbringen. Statt auf ihn traf sie dort auf dessen Ehefrau.
Zwischen den beiden Frauen kam es zu einem Streit, der eskalierte. Die Politikerin erlitt dabei laut ihren Angaben mehrere Verletzungen. Im Krankenhaus wurden unter anderem eine Gehirnerschütterung und eine Kieferprellung festgestellt.
Nach Angaben ihres Anwalts Alexander Todor-Kostic wurde sie nach zwei Wochen Krankenhausaufenthalt "in eine Spezialklinik für Neurologie" verlegt. Die Politikerin gibt an, bis heute an den Folgen der Auseinandersetzung zu leiden.
Wie schwer die Verletzungen tatsächlich sind und ob mögliche Spätfolgen vorliegen, soll nun ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter gerichtsmedizinischer Sachverständiger klären.
Gegen die Ehefrau des Ex-Freundes wird weiterhin wegen des Verdachts der Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der Sachbeschädigung ermittelt, so Staatsanwaltschaftssprecher Kitz.
Gegen die Politikerin war in Zusammenhang mit dem Vorfall bereits einmal wegen des Verdachts der Nötigung ermittelt worden. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt. Ob auch die nun eingebrachte Anzeige wegen Körperverletzung eingestellt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit offen.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.