Was im vergangenen Sommer als entspannte Ausfahrt am Traunsee begann, endete für einen damals 25-jährigen Wassersportler in einer schmerzhaften Verletzung – und danach in einem Rechtsstreit mit der Stadt Gmunden. Monate später ist jetzt klar: Die Gemeinde muss nicht haften.
Der Unfall passierte Ende Juni 2024: Ein Pärchen ließ am Traunsee ein Stand-up-Paddle zu Wasser und paddelte Richtung Schloss Ort. Gegen 15 Uhr blieb das Board an einem Holzpfosten knapp unter der Oberfläche hängen, kippte um – der junge Mann stürzte und verletzte sich dabei im Genitalbereich an der Spitze eines Pfahls. Er musste anschließend ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Nach dem Vorfall zog er vor Gericht. Sein Vorwurf: Die Stadtgemeinde habe die Gefahrenstelle seit langem gekannt, aber nicht ausreichend entschärft oder markiert. Er berief sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten und forderte mehr als 5.500 Euro – Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Aber: Schon das Bezirksgericht Gmunden wies die Klage ab. Nach einem Lokalaugenschein kam man zum Schluss, dass die Holzpfähle deutlich sichtbar seien. Außerdem sei es nicht zumutbar, die Stelle mit zahlreichen Warnhinweisen zu versehen oder die Pfähle zu entfernen, um jeden Kontakt mit Schwimmern oder Wassersportlern auszuschließen.
Nun ist der Fall endgültig entschieden: Wie die "OÖN" berichten, hat das Landesgericht Wels das Ersturteil bestätigt, eine ordentliche Revision ist unzulässig. Damit ist der Rechtsstreit abgeschlossen – die Stadtgemeinde muss keine Entschädigung zahlen. Der Betroffene bleibt außerdem auf den Prozesskosten sitzen.