Wiener Top-Verteidiger

Nach Sex-Dates Freier um 53.000 Euro erleichtert

Ein Freier geriet ins Visier einer Bande, verlor viel Geld. Vor Gericht fuhr das Trio mit Wiener Top-Verteidigern auf. Nun sind die Urteile gefallen!
Thomas Peterthalner
20.10.2025, 12:34
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Rotlicht-Prozess Montag (20.10.) in Wiener Neustadt: Eine Prostituierte (20) soll mit Hilfe eines Pächens (30, 31 Jahre) einen Freier um viel Geld gebracht haben. Der Mann hatte die Ungarin auf einer Erotik-Plattform kennengelernt, kam mehrmals für bezahlten Sex in die Wohnung der Ungarin in der Nähe von Wien.

Nach Sex-Dates erpresst

Nach ein paar Sex-Dates soll die Frau (20) plötzlich begonnen haben, ihrem Freier Druck zu machen. Die Mitbewohnerin (30) und deren Ehemann (30) sollen ihr geholfen haben, dem Niederösterreicher das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Schaden soll laut Anklage rund 53.000 Euro betragen.

Wiener Top-Team als Verteidiger

Montag um 9 Uhr wurde das Rotlicht-Trio nun in den Saal am Landesgericht Wiener Neustadt geführt. Zur Überraschung der Gerichts-Kiebitze tauchte das Trio mit drei Top-Verteidigern im Schlepptau auf. Star-Anwältin Astrid Wagner sowie die Top-Verteidiger Roland Friis und Alexander Philipp vertraten die Angeklagten. Die erstangeklagte Ungarin bekannte sich schuldig. Die Zweitangeklagte bekannte sich teilweise schuldig, ihr drittangeklagter Partner nicht schuldig.

Top-Verteidiger Astrid Wagner (r.) Alexander Philipp (l.), Roland Friis (m.)
Sascha Trimmel

"Brauche Geld für Abtreibung"

Die 20-Jährige soll ihrem Freier eine Schwangerschaft vorgegaukelt haben, ihn dazu genötigt, ihr Geld für eine Abtreibung zu überweisen. Als der Niederösterreicher misstrauisch wurde, drohte sie angeblich mit der Zerstörung seiner Karriere. Sie würde seine Firma informieren, dass er sie zur Sexarbeit zwinge. Die Komplizin meinte, sie würde die Angaben der 20-Jährigen bei der Polizei bestätigen. Die beiden Frauen zeigten dem Opfer sogar eine vorbereitete Anzeige.

"Ich weiß wo du wohnst"

Der Drittangeklagte (30) soll dem Opfer Prügel angedroht haben, sollte dieses nicht zahlen. "Ich weiß wo du wohnst und werde zu dir kommen", soll der Mann gedroht haben. Dazu schickte er ein Foto aus einem fahrenden Auto.

Urteile am Nachmittag gefallen

Der Staatsanwaltschaft liegen Chat- und Überweisungsprotokolle vor. Die Anklage lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, schwere Erpressung, kriminelle Vereinigung und Geldwäsche. Am Nachmittag fielen die Urteile. Die Hauptangeklagte und die Komplizin wurden zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der drittangeklagte 31-Jährige kassierte 15 Monate, davon wurden 10 bedingt nachgesehen - nicht rechtskräftig!

{title && {title} } pet, {title && {title} } Akt. 20.10.2025, 16:32, 20.10.2025, 12:34
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