Sobald die Temperaturen steigen, wird der Balkon für viele zum zweiten Wohnzimmer. Dort wird entspannt, gegessen, gegärtnert oder die Sonne genossen. Doch auch am eigenen Balkon gelten Regeln. Wer Nachbarn stört, Sicherheitsvorschriften missachtet oder eigenmächtig Umbauten vornimmt, kann schnell Probleme mit Vermieter, Hausverwaltung oder Mitbewohnern bekommen.
Grundsätzlich ist die übliche Nutzung des Balkons erlaubt. Dazu zählen etwa das Sitzen, das Aufstellen von Möbeln oder Pflanzen. Grenzen gibt es dort, wo andere Bewohner beeinträchtigt werden, Gefahren entstehen oder ohne Zustimmung in die Bausubstanz eingegriffen wird.
Welche Rechte und Pflichten gelten, hängt oft vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Ein generelles Verbot von Balkonmöbeln, Pflanzen oder dem Trocknen von Wäsche wäre rechtlich nur schwer durchsetzbar. Einzelne Einschränkungen können jedoch zulässig sein – insbesondere dann, wenn sie dem Brandschutz, der Sicherheit oder der Wahrung der Hausruhe dienen.
Wer unsicher ist, sollte daher einen Blick in die vertraglichen Regelungen werfen, bevor es zu Konflikten kommt.
Wer sich am Balkon sonnen möchte, muss sich grundsätzlich keine Sorgen machen. Auch das Nacktsonnen ist nicht automatisch verboten und stellt in vielen Fällen weder eine Straftat noch eine Anstandsverletzung dar.
Entscheidend ist jedoch die Sichtbarkeit. Ist der Balkon von außen kaum oder gar nicht einsehbar, gibt es in der Regel keine Probleme. Anders kann die Situation aussehen, wenn Nachbarn oder Passanten direkten Einblick haben und sich dadurch gestört fühlen.
Besonders sensibel wird es, wenn der Balkon von Orten aus sichtbar ist, an denen sich regelmäßig Kinder aufhalten – etwa von Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen. In solchen Fällen kann das Verhalten im Einzelfall als Anstandsverletzung gewertet werden.
Blumenkästen gehören für viele zum Sommer am Balkon dazu. Sie müssen jedoch so befestigt werden, dass sie auch bei starkem Wind nicht abstürzen können. Experten empfehlen, sie an der Innenseite der Brüstung anzubringen. Auch beim Gießen ist Vorsicht geboten: Wasser darf nicht auf darunterliegende Balkone tropfen.
Wer einen Sichtschutz, ein Katzennetz oder eine Markise montieren möchte, benötigt oft die Zustimmung des Vermieters. Das gilt vor allem dann, wenn dafür Bohrungen oder andere Eingriffe an der Fassade notwendig sind.