Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials – deswegen musste sich der Angeklagte verantworten. Der Mann aus dem Bezirk Wels-Land zeigte sich grundsätzlich geständig, sprach aber von einem Versehen: Er habe sich bei seinem Alter vertippt.
Die angelasteten Taten sollen vergangenen Dezember passiert sein: Der Beschuldigte habe, so die Staatsanwaltschaft, in einer WhatsApp-Gruppe Kontakt zu dem erst elfjährigen Mädchen aus Nordrhein-Westfalen (Deutschland) gesucht. Er soll sich als 16-Jähriger ausgegeben und über mehrere Wochen das Vertrauen der Schülerin erschlichen haben.
Schlussendlich habe sie sich dazu hinreißen lassen, intime Fotos zu übermitteln. Außerdem hätte sie auch Bilder von geschlechtlichen Handlungen schicken sollen, so der Vorwurf. Das Glück: Ihre Familie entdeckte die Nachrichten und schaltete die Polizei ein.
Am Dienstag fasste der Angeklagte in Wels schließlich eine bedingte Strafe von zwölf Monaten aus. Außerdem muss er 9.000 Euro Geldbuße zahlen und eine Psychotherapie machen. Der Elfjährigen wurden 500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.