Ein teures Auto, eine größere Anschaffung oder eine hohe Rechnung: Wer solche Beträge gerne mit Bargeld bezahlt, muss sich ab 2027 auf eine wichtige Änderung einstellen. Die EU führt eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen im geschäftlichen Bereich ein.
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen bei entsprechenden Geschäften höchstens 10.000 Euro bar bezahlt werden. Für private Verkäufe gelten allerdings andere Regeln.
Die EU will mit der neuen Vorschrift verhindern, dass große Bargeldsummen zur Geldwäsche verwendet werden.
Betroffen sind Zahlungen für Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Bereich. Händler und Dienstleister dürfen künftig grundsätzlich keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr annehmen oder leisten.
Wer eine Anschaffung tätigt, deren Preis über dieser Grenze liegt, muss den darüber hinausgehenden Betrag auf anderem Weg begleichen, etwa per Überweisung.
Auch das Aufteilen einer Zahlung hilft nicht unbedingt: Gehören mehrere Teilbeträge zu einem zusammenhängenden Geschäft, können sie für die Berechnung der Obergrenze zusammengerechnet werden.
Nicht jeder Bargeldtransfer fällt unter die neue Vorschrift. Verkauft beispielsweise eine Privatperson ihren gebrauchten Wagen oder Möbel an eine andere Privatperson, greift die EU-weite Obergrenze grundsätzlich nicht.
Entscheidend ist, ob es sich um ein Geschäft mit einem Unternehmen oder um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt. Allerdings können die einzelnen EU-Staaten strengere nationale Bestimmungen vorsehen.
Neben der Obergrenze enthält die neue EU-Geldwäscheverordnung weitere Vorgaben. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeldgeschäften ab 3.000 Euro müssen Unternehmen, die den entsprechenden Geldwäschevorschriften unterliegen, die Identität ihrer Kunden überprüfen.
Das betrifft allerdings nicht automatisch jeden Einkauf und jeden Händler. Wichtig: Die 3.000-Euro-Grenze ist keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen. Sie betrifft bestimmte Identitätskontrollen.
Wer größere Bargeldbeträge auf sein Konto einzahlen möchte, ist von der neuen 10.000-Euro-Obergrenze nicht unmittelbar betroffen. Bargeldeinzahlungen bei Banken bleiben grundsätzlich möglich.
Bei hohen Summen können Geldinstitute allerdings verlangen, dass Kunden die Herkunft des Geldes nachweisen.
Für den alltäglichen Einkauf ändert sich durch die neue Regel grundsätzlich nichts. Auch private Bargeldgeschäfte werden nicht pauschal verboten. Die EU-Vorschrift richtet sich vor allem gegen hohe Barzahlungen im geschäftlichen Bereich.
Bis zum Inkrafttreten am 10. Juli 2027 bleibt noch Zeit. Danach müssen sich Unternehmen und Kunden bei größeren Geschäften an die neue Obergrenze halten.