Wer in diesem Sommer mit seinem Vierbeiner in ein anderes EU-Land reist, muss neue Regeln beachten. Am 21. April 2026 löst Teil VI der EU-Verordnung 2016/429 ältere Bestimmungen ab und regelt die Mitnahme von Haustieren zu privaten Zwecken neu.
Für die Reise mit Hund, Katze oder Frettchen in ein anderes EU-Mitgliedsland ist ein EU-Haustierausweis verpflichtend. Dieses einheitliche Identifikationsdokument kann bei jeder ermächtigten Tierarztpraxis ausgestellt werden und gilt in der Regel lebenslang, sofern gesundheitliche Einträge wie Impfungen aktuell sind.
Wie "Chip" berichtet, dürfen in der Regel höchstens fünf Haustiere gleichzeitig transportiert werden. Ausnahmen gelten insbesondere für größere Gruppen bei Tierveranstaltungen. Zudem müssen die transportierten Tiere älter als sechs Monate sein.
Neben dem Ausweis ist auch eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Ein Mikrochip muss vor der Impfung gesetzt werden, damit die Chipnummer auf allen Dokumenten übereinstimmt. Nach der Erstimpfung gegen Tollwut gibt es einen Wartezeitraum von 21 Tagen, bevor eine Reise möglich ist.
Wer nicht selbst mit seinem Tier verreisen kann, darf eine andere Person schriftlich ermächtigen. Allerdings muss das Tier innerhalb von fünf Tagen nach dem Eigentümer reisen. Für die Einreise von außerhalb der EU ist zusätzlich eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen unangenehme Konsequenzen: Erfüllt ein Haustier die Anforderungen nicht, darf es nicht in die EU einreisen. Das bedeutet entweder Rückreise oder teure Quarantäne im Zielland. Bei absichtlicher Fälschung von Dokumenten drohen zudem Geldstrafen.