Novelle tritt in Kraft

Neue Regel: Das muss jetzt auf jedem Honig-Glas stehen

Ab sofort gilt eine neue Honigverordnung. Auf dem Etikett muss künftig klar stehen, woher der Honig kommt.
Team Wirtschaft
14.06.2026, 20:53
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Bei Frühstück und Co. soll künftig Schluss mit Rätselraten sein. Dafür sorgt eine eben in Kraft getretene Novelle der österreichischen Honigverordnung. Für Konsumenten bedeutet das: Wer im Supermarkt oder beim Ab-Hof-Verkauf zu Honig greift, soll auf einen Blick erkennen können, aus welchem Land das Produkt stammt.

Bei Mischungen müssen alle Länder angeführt sein

Bei Honig aus nur einem Ursprungsland muss dieses Land künftig direkt auf dem Etikett angegeben werden. Kommt der Honig also etwa ausschließlich aus Österreich, muss das klar ersichtlich sein.

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Strenger wird es bei Mischungen aus mehreren Ländern. Dann reicht ein allgemeiner Hinweis auf eine Mischung nicht mehr aus. Die Herkunftsländer müssen im Hauptsichtfeld des Etiketts stehen – und zwar in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil. Zusätzlich müssen die jeweiligen Prozentangaben ausgewiesen werden.

Regelung soll auch heimische Betriebe stärken

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig spricht von einem Schritt zu mehr Transparenz. Ab sofort sehe jeder auf einen Blick, woher der Honig stamme.

Die neue Kennzeichnung soll laut Totschnig nicht nur den Konsumenten helfen, sondern auch heimische Betriebe stärken. "Diese klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und stärkt unsere regionalen Imkerinnen und Imker", so der Minister. Wer österreichischen Qualitätshonig kaufen wolle, müsse sich nicht mehr durch anonyme Importware rätseln und könne jetzt gezielt zugreifen.

Ausnahmeregelung für sehr kleine Portionen

Für Honigmischungen gibt es bei den Prozentangaben eine Toleranzspanne. Je Herkunftsanteil sind fünf Prozentpunkte möglich. Grundlage dafür ist die betriebliche Dokumentation, mit der die Rückverfolgbarkeit gesichert werden soll.

Für sehr kleine Verpackungen gelten vereinfachte Vorgaben. Bei Kleinpackungen bis 30 Gramm dürfen die Herkunftsländer auch mit zweibuchstabigen Ländercodes angegeben werden.

Restbestände dürfen abverkauft werden

Bereits gekennzeichnete Produkte müssen nicht sofort aus den Regalen verschwinden. Ware, die vor dem Stichtag 14. Juni etikettiert wurde, darf weiterhin verkauft werden, bis die vorhandenen Bestände aufgebraucht sind.

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