EU macht Rückzieher

Ab sofort offiziell: Marmelade ist wieder Marmelade

Viele nannten es längst so, jetzt ist es offiziell wieder erlaubt: Am Sonntag fällt die kuriose Marmeladen-Regel der EU.
Team Wirtschaft
14.06.2026, 06:06
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Was viele am Frühstückstisch längst so nennen, wird nun auch offiziell (wieder) erlaubt: Ab Sonntag (14. Juni) bekommt die "Marmelade" in der EU eine neue Bedeutung.

Künftig dürfen auch Aufstriche aus Erdbeeren, Himbeeren oder Marillen ganz offiziell als Marmelade bezeichnet werden.

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Möglich macht das eine Änderung der EU-"Frühstücksrichtlinie", die bereits 2024 beschlossen wurde und nun in nationales Recht umgesetzt wird. Damit endet eine kuriose Regelung, die viele Konsumenten wohl nie wirklich verstanden haben.

Denn bisher galt: Nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten durften im Handel als "Marmelade" verkauft werden. Wer Erdbeeren, Himbeeren oder Marillen aufs Brot strich, musste sich mit Begriffen wie "Konfitüre" oder "Fruchtaufstrich" zufriedengeben.

Eine Regel aus der britischen EU-Zeit

Der Grund für die ungewöhnliche Unterscheidung liegt in der Vergangenheit. Die strenge Marmeladen-Regelung wurde maßgeblich durch Großbritannien geprägt, als das Land noch Mitglied der EU war. Damals setzte man durch, dass der Begriff "Marmelade" ausschließlich für Zitrusprodukte verwendet werden darf.

Nach dem Brexit lockerten die Briten die Vorgabe wieder – die EU zog nun Jahre später nach.

Neue Regeln bringen mehr Klarheit

Mit der überarbeiteten Konfitürenverordnung dürfen ab 14. Juni alle fruchtigen Aufstriche als Marmelade bezeichnet werden. Außerdem wird der Mindestfruchtgehalt erhöht: Statt bisher 350 Gramm müssen künftig mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten sein, bei "Marmelade extra" mindestens 500 Gramm.

Durch den steigenden Fruchtanteil sinkt der Spielraum für die Zuckerzugabe, was langfristig den Gehalt an zugesetztem Zucker in Marmeladen reduzieren soll.

Für Produkte aus Zitrusfrüchten bleibt die Unterscheidung erhalten: Sie tragen künftig die Bezeichnung "Zitrusmarmelade" – oder werden genauer nach der verwendeten Frucht benannt.

Alte Gläser dürfen weiter verkauft werden

Ganz plötzlich verschwinden die bisherigen Bezeichnungen aber nicht aus den Regalen. Bereits produzierte Ware darf weiterhin verkauft werden. Dadurch kann es in der Übergangszeit passieren, dass Erdbeer-Konfitüre und Erdbeer-Marmelade nebeneinander im Supermarkt stehen.

Für Frühstücksfans bedeutet das: Das Marmeladenbrot darf bald auch offiziell wieder Marmeladenbrot heißen.

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