Hand aufs Herz: Hast du dir im Urlaub schon einmal ein Stück Obst oder ein Kipferl fürs Jausenbrot eingesteckt? Oder sogar ein Weckerl für das Mittagessen zusammengestellt? Damit bist du nicht allein – streng genommen verstößt du damit aber gegen die Hotelregeln.
Wie 20min.ch berichtet, sind Buffets grundsätzlich dafür gedacht, dass du dich während der vorgesehenen Mahlzeit stärkst. Vinzenz van den Berg von Hotellerie Suisse erklärt: "Die Buffets sind dazu da, sich während der entsprechenden Mahlzeit zu verpflegen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, dürfen Hotelgäste also nicht auch noch etwas für den Tag einpacken." Auch die 25 Hours Hotels sehen das so: "Bei uns ist es nicht erlaubt, sich Verpflegung vom Buffet einzupacken", heißt es seitens der Hotelkette. Wer dennoch etwas mitnehmen will, kann auf ein kostenpflichtiges Grab-and-go-Frühstück zurückgreifen.
Im Hotel Schweizerhof Lenzerheide sieht die Sache anders aus. "Bei uns ist es grundsätzlich erlaubt, sich etwas vom Frühstücksbuffet mitzunehmen", sagt Gastgeberin Claudia Züllig-Landolt. "Wir legen sogar Papiersackerl beim Buffet auf, damit unsere Gäste Riegel und Obst für die Wanderung einpacken können." Das Angebot kommt gut an – vor allem bei Familien mit Kindern.
Im Schweizerhof steht Großzügigkeit vor Kontrolle. Das Team ist entsprechend geschult. "Wir reagieren nur, wenn externe Gäste sich unverschämt am Angebot bedienen, und machen sie freundlich darauf aufmerksam, dass das ausschließlich für unsere Hotelgäste gilt", erklärt sie.
Wer will, kann auch ein Lunchpaket bestellen. Enthalten sind Getränk, Obst, ein Sandwich und ein Extra nach Wahl – zum Beispiel ein Stück Kuchen – für 20 Euro.