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Neue Regeln ändern Verkehr in Österreich komplett

Ab 1. Mai 2026 sollen Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes sowie ein neues Zufahrtsmanagement starten, im Herbst folgen weitere Änderungen.
André Wilding
02.03.2026, 20:56
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Helmpflicht, strengere Promillegrenzen und Kameras an den Stadteinfahrten: Die Regierung bringt ihre große Reform der Straßenverkehrsordnung auf die Zielgerade. Nach Begutachtung und Verhandlungen sind die Weichen nun so gestellt, dass zentrale Teile der Novelle mit 1. Mai 2026 in Kraft treten können. Weitere Änderungen folgen im Herbst.

Mobilitätsminister Peter Hanke spricht von einem "Meilenstein für den Verkehr in Österreich" und bedankt sich bei den Koalitionspartnern sowie der Öffentlichkeit für den Gesetzesprozess. "Vor nicht einmal einem Jahr haben wir erste Maßnahmen zur Reform der StVO angekündigt. Dass wir nun gemeinsam ein so großes und wichtiges Gesetzespaket in dieser kurzen Zeit auf den Weg bringen konnten, ist für mich der Beweis, dass diese Bundesregierung an einem Strang zieht und Tag und Nacht für ein besseres Österreich arbeitet. Mit dieser Reform schaffen wir mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen und in den Ortskernen. Gleichzeitig passen wir die StVO an die neuen Mobilitätsformen an und bringen sie damit in das 21. Jahrhundert."

Kameras regeln Zufahrten

Ein Kernpunkt der Reform ist das kamerabasierte Zufahrtsmanagement. Städte und Gemeinden erhalten damit einen klar geregelten rechtlichen Rahmen, um Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in bestimmten Zonen automatisiert zu überwachen. Die Systeme sollen ausschließlich in klar definierten Bereichen – etwa an Zufahrten zu Innenstädten – eingesetzt werden. Gekennzeichnet werden diese Zonen durch Zusatztafeln mit Kamerasymbol sowie neue Bodenmarkierungen.

Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds sind von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Nach Kritik aus der Begutachtung wurden die Datenschutzbestimmungen nachgeschärft. Jede Kommune muss für ihr Kamerasystem eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Zudem gelten klare Speicherfristen: Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten sofort gelöscht. Bei Übertretungen erfolgt die Löschung spätestens nach einem Jahr beziehungsweise nach Abschluss des Verfahrens.

Das Mobilitätsministerium etabliert einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz kameragestützter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Städten und Gemeinden.

Mobilitätsminister Peter Hanke spricht von einem "Meilenstein für den Verkehr in Österreich"
Sabine Hertel

E-Scooter sind nun Fahrzeuge - die Regeln

Das Mobilitätsministerium schafft nach eigenen Angaben "zusätzlich mehr Transparenz und Sicherheit im Straßenverkehr und regelt neue Bestimmungen für E-Scooter und E-Bikes": E-Scooter werden künftig klar als Fahrzeuge eingestuft und nicht länger als Kleinfahrzeuge geführt.

Zudem werden eindeutige Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr sowie zur verpflichtenden Ausstattung in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter folgende Regelungen:

▶ Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist unzulässig, für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht, und die Fahrzeuge müssen verpflichtend mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein.

▶Darüber hinaus wird die zulässige Alkoholgrenze von bisher 0,8 º/₀₀ auf 0,5 º/₀₀ abgesenkt.

▶ Auch für Nutzerinnen und Nutzer von E-Bikes werden die Sicherheitsvorgaben erweitert. Künftig ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helms verpflichtend.

NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer: "Wir haben die Rückmeldungen in der Begutachtung sehr ernst genommen und maßgebliche datenschutzrechtliche Verbesserungen bei der Aufzeichnung und der Speicherfrist der erfassten Bilder erreicht. Für uns NEOS war und ist es ein zentrales Anliegen, die Bürgerrechte und die Versammlungsfreiheit uneingeschränkt zu wahren – das ist uns mit der Novelle gelungen."

Verlässliche Navigation

Parallel zur Novelle der Straßenverkehrsordnung hat der Ministerrat auch das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) auf den Weg gebracht. Damit wird ein zentraler Baustein für die digitale Verkehrsinfrastruktur der Zukunft geschaffen. Ziel ist es, Verkehrsdaten strukturiert nutzbar zu machen und so im Sinne der Bevölkerung einzusetzen. Künftig sind Navigationsdienste beispielsweise verpflichtet, behördlich angeordnete Sperren – etwa Abfahrtssperren für den Transitverkehr in Tirol – anzuzeigen, sofern diese digital über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass Ausweichverkehr durch Ortsgebiete geleitet wird.

Nächste Schritte im Gesetzesprozess

Demnächst wird eine Regierungsvorlage zum Gesetz an das Parlament übermittelt und dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Dieser tagt im März. Im Anschluss soll das Gesetzespaket im Plenum beschlossen werden, wodurch ein Inkrafttreten im Mai möglich ist.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 03.03.2026, 06:07, 02.03.2026, 20:56
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