Mit dem Start in den August ändern sich in Österreich wieder einige Regeln. Neben neuen Vorgaben für die Baubranche und Verpackungen gibt es auch Anpassungen bei Aufenthaltstiteln sowie bei Förderungen in Salzburg.
Ab 1. August wird das BauID-System neu aufgestellt. Künftig stellt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die BauID-Karte aus. Die Teilnahme bleibt freiwillig, in den kommenden drei Jahren sollen rund 140.000 Beschäftigte kostenlos eine Karte erhalten.
Arbeitsministerin Korinna Schumann bezeichnet die Neuerung als einen "wichtigen Schritt für Digitalisierung und Entbürokratisierung", der die "papierlose Baustelle" ermöglichen und Kontrollen erleichtern soll.
Ebenfalls neu geregelt wird die Schlechtwetterentschädigung. Künftig gilt ein einheitlicher Anspruch von 320 Stunden pro Geschäftsjahr. Die bisherige Trennung in Sommer- und Winterperiode entfällt.
Ab 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung auch in Österreich. Sie betrifft nahezu alle Verpackungen und Verpackungsabfälle und enthält neue Vorgaben für Herstellung, Wiederverwendbarkeit, Recycling und Abfallvermeidung.
Für Konsumenten werden die Änderungen nicht sofort überall sichtbar sein, da viele Bestimmungen schrittweise umgesetzt werden. Für Hersteller, Händler, Versandunternehmen und Gastronomiebetriebe beginnt jedoch ein neuer verbindlicher Rechtsrahmen.
Bereits ab 12. August dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht mehr überschreiten. Außerdem gelten Kaffeekapseln, Kaffeepads und Teebeutel künftig rechtlich als Verpackungen. Die verpflichtende Teilnahme an den Sammel- und Recyclingsystemen startet allerdings erst am 1. Oktober 2026.
Voraussichtlich im August treten außerdem Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft. Damit sollen Vorgaben des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie einer EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Geplant sind unter anderem einfachere Verfahren für die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige. Zudem soll künftig grundsätzlich eine behördliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen gelten. Auch beim Arbeitgeberwechsel und beim Familiennachzug sind neue Regelungen vorgesehen. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist allerdings noch die verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung der Bundesländer.
Speziell für Salzburg gibt es ebenfalls eine Änderung. Wer bestimmte Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich ab 1. August vor der Auftragserteilung registrieren. Betroffen sind unter anderem alters- und behindertengerechte Umbauten sowie nachträglich errichtete oder umgebaute Personenaufzüge.
Das Land Salzburg arbeitet nach eigenen Angaben an einer Übergangslösung für Fälle, in denen die Registrierung vor der Auftragsvergabe versäumt wurde.
Ob neue Regeln für Baustellen, Verpackungen oder Förderungen - mit dem August treten mehrere Änderungen in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch viele Bürger betreffen.