Wer in Österreich ein Auto besitzt oder sich im kommenden Jahr einen neuen Wagen kaufen möchte, muss mit zusätzlichen Ausgaben rechnen. Ab 1. Jänner 2027 treten mehrere Änderungen in Kraft, die sich auf das Geldbörserl vieler Lenker auswirken. Besonders betroffen sind Käufer neuer Verbrenner und Arbeitnehmer, die einen elektrischen Firmenwagen auch privat verwenden.
Aber auch bei der Autobahnvignette gibt es eine Neuerung. Gleichzeitig ist noch offen, wie sich die Kosten für Benzin und Diesel im kommenden Jahr entwickeln werden.
Wer 2027 einen neuen Benziner oder Diesel kauft, könnte deutlich mehr bezahlen als bisher. Grund dafür ist eine Änderung bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA).
Diese Steuer wird beim Kauf eines Neuwagens fällig und richtet sich nach dessen CO2-Ausstoß. Ab Jänner sinkt der sogenannte CO2-Abzugsbetrag von bisher 91 auf 88 Gramm pro Kilometer.
Dadurch erhöht sich bei zahlreichen Fahrzeugmodellen der NoVA-Steuersatz um einen Prozentpunkt.
Andere Bestandteile der Berechnung bleiben unverändert. Die Malusgrenze beträgt weiterhin 155 Gramm CO2 pro Kilometer. Für jedes Gramm darüber werden 80 Euro zusätzlich verrechnet. Auch der maximale Steuersatz von 80 Prozent und der Abzugsposten von 350 Euro bleiben bestehen.
Wie stark sich die Änderung auswirkt, zeigen zwei Rechenbeispiele. Ein Neuwagen mit einem Nettopreis von 30.000 Euro und einem CO2-Ausstoß von 136 Gramm pro Kilometer wird 2027 mit zehn statt bisher neun Prozent NoVA belastet.
Damit steigt die Abgabe von 2.350 auf 2.650 Euro. Der Käufer muss also 300 Euro mehr bezahlen. Bei einem Fahrzeug mit einem Nettopreis von 40.000 Euro und 163 Gramm CO2-Ausstoß erhöht sich die NoVA inklusive Malus von 5.890 auf 6.290 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von 400 Euro.
Für Autokäufer gibt es eine Übergangsregelung. Wer spätestens am 30. November 2026 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag abschließt und das Fahrzeug vor dem 1. April 2027 erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch die günstigeren NoVA-Werte des Jahres 2026 nutzen.
Eine Ausnahme bleibt außerdem bestehen: Reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer sind weiterhin von der NoVA befreit.
Auch die Benützung der österreichischen Autobahnen wird etwas teurer. Die Jahresvignette für Pkw soll 2027 rund 108,90 Euro kosten. Der bisherige Preis liegt bei 106,80 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund zwei Prozent. Die Bundesregierung hat die ursprünglich vorgesehene Preisanpassung abgeschwächt.
Zusätzlich steht eine grundlegende Änderung an: Ab 2027 wird die Jahresvignette nur noch digital angeboten. Die bisherige Klebevignette fällt weg. Wer die Vignette für 2027 noch bis zum 31. Dezember 2026 kauft, soll laut den vorliegenden Angaben den bisherigen Preis von 106,80 Euro bezahlen können. Damit wäre eine Ersparnis von rund zwei Euro möglich.
Eine besonders spürbare Änderung betrifft Arbeitnehmer, die einen elektrischen Firmenwagen auch außerhalb der Arbeit verwenden. Bisher war die private Nutzung solcher Fahrzeuge von Steuern und Abgaben befreit. Ab 1. Jänner 2027 soll dafür erstmals ein Sachbezug berücksichtigt werden.
Dieser beträgt 0,375 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, höchstens jedoch 180 Euro. Ab 2028 steigt der monatliche Sachbezug auf 0,625 Prozent der Anschaffungskosten. Die Obergrenze erhöht sich dann auf 300 Euro.
Die neue Regelung betrifft auch elektrische Dienstwagen, die bereits genutzt oder geleast werden.
Ein Beispiel zeigt, welche Auswirkungen das auf das Gehalt haben kann. Bei einem elektrischen Dienstwagen mit Anschaffungskosten von 42.000 Euro ergibt sich 2027 ein monatlicher Sachbezug von 157,50 Euro.
Dieser Betrag unterliegt sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro rechnen Fachleute deshalb mit einer zusätzlichen Nettobelastung von ungefähr 75 bis 80 Euro pro Monat.
Ab 2028 könnte sich dieser Betrag auf rund 125 bis 130 Euro monatlich erhöhen.
Unklar ist derzeit noch, wie sich die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr auf die Spritpreise auswirken wird. Seit 2022 wird in Österreich auf Benzin und Diesel ein CO2-Preis eingehoben. In den Jahren 2025 und 2026 beträgt dieser 55 Euro pro Tonne.
Umgerechnet auf die Zapfsäule entspricht das inklusive Umsatzsteuer ungefähr 15 Cent pro Liter Benzin und 16,5 Cent pro Liter Diesel. Eigentlich hätte ab 2027 das europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr, kurz ETS 2, die nationale Regelung ablösen sollen.
Der Start wurde auf EU-Ebene jedoch auf 2028 verschoben. Damit bleibt die österreichische CO2-Bepreisung bis Ende 2027 bestehen. Welcher Preis im kommenden Jahr konkret gelten wird, ist noch offen.
Auch bei der derzeitigen Entlastung an den Tankstellen gibt es noch keine Sicherheit für 2027.
Im Oktober und November 2026 gilt eine ausgeweitete Spritpreisbremse. Dabei wurde die Mineralölsteuer um 6,7 Cent je Liter gesenkt. Zusätzlich gilt für Mineralölkonzerne eine Margenbegrenzung von 3,5 Cent.
Inklusive Umsatzsteuer ergibt sich dadurch eine rechnerische Entlastung von rund zwölf Cent pro Liter Benzin oder Diesel. Ob diese Maßnahmen im Dezember und im kommenden Jahr weitergeführt werden, muss die Bundesregierung noch entscheiden. Die Regelung wird jeweils zum Monatsende überprüft.
Sollte die Entlastung vollständig wegfallen, könnten die Spritpreise rechnerisch um rund zwölf Cent pro Liter steigen.
Nicht bei allen Kosten müssen Autofahrer mit einer Erhöhung rechnen. Die motorbezogene Versicherungssteuer, häufig auch als Kfz-Steuer bezeichnet, bleibt 2027 unverändert. Diese Abgabe fällt seit April 2025 auch für Elektroautos an.
Für viele Lenker wird der Jahreswechsel dennoch zusätzliche Kosten bringen. Besonders beim Kauf eines neuen Verbrenners oder bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstwagens können sich die Änderungen deutlich bemerkbar machen. Wie teuer das Tanken 2027 tatsächlich wird, hängt hingegen noch von ausstehenden Entscheidungen ab.