Temu, Shein & Co. betroffen

Ab sofort: Neue EU-Gebühr macht Pakete noch teurer

Mit 1. November wird eine neue EU-Gebühr für Pakete aus Nicht-EU-Ländern schlagend. Die kann selbst bei kleinen Bestellungen richtig ins Geld gehen.
01.11.2026, 14:34
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Schlechte Nachrichten für Schnäppchenjäger: Wer zum Beispiel bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss ab sofort mit höheren Zusatzkosten rechnen. Seit Sonntag (1. November) verlangt die EU eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je Warengruppe. Dazu kommt der bereits seit Juli geltende Pauschalzoll von drei Euro – ebenfalls je Warengruppe.

Wichtig: Entscheidend ist tatsächlich nicht die Anzahl der bestellten Artikel, sondern deren Zolltarifnummer. Fünf T-Shirts derselben Warengruppe verursachen daher nur einmal Gebühren. Bei unterschiedlichen Produkten wird hingegen mehrfach abkassiert.

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Drei Artikel, bis zu 17,40 Euro extra

Wie teuer das werden kann, zeigt ein Rechenbeispiel: Wer ein T-Shirt, ein Ladekabel und eine Sonnenbrille bestellt, muss für die drei unterschiedlichen Warengruppen neun Euro Zoll- sowie sechs Euro Bearbeitungsgebühren einplanen. Fällt zusätzlich auch noch die österreichische Paketsteuer von 2,40 Euro an, steigen die Zusatzkosten auf 17,40 Euro.

Bei vier Handyhüllen derselben Zolltarifnummer sind es hingegen insgesamt fünf Euro – also drei Euro Zoll und zwei Euro "Union Handling Fee". Mit der heimischen Paketabgabe wären es unterm Strich 7,40 Euro.

EU will gegen Billig-Importe vorgehen

Mit den zusätzlichen Abgaben möchte die EU die Flut an Ramsch-Importen eindämmen und die Verursacher für die Kosten zahlen lassen. Allein 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden zollfreie Kleinpakete in die EU. Nach Schätzungen der EU-Kommission waren 65 Prozent der Sendungen falsch deklariert oder mit einem zu niedrigen Warenwert angegeben. Mehr als 60 Prozent hätten zudem nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprochen.

Was das für Käufer heißt

Formal richten sich die Gebühren an die Plattformbetreiber bzw. die Händler. Die, und nicht die Konsumenten, sind dafür verantwortlich, dass die Abgaben korrekt abgeführt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass die Kunden die zusätzlichen Kosten nicht bei den Produktpreisen zu spüren bekommen. Zudem ist es erlaubt, die Abgaben weiterzugeben – allerdings nur dann, wenn das für die Käufer von Anfang an klar ersichtlich ist.

tmw, Akt. 01.11.2026, 14:36, 01.11.2026, 14:34
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