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Zoll-Knaller: Billig-Pakete werden ab 1. Juli sauteuer

In der gesamten EU wird mit 1. Juli ein fester Zollsatz auf Billig-Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern schlagend. Der gilt pro Artikel, nicht pro Paket!
Team Wirtschaft
15.06.2026, 14:29
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Für viele Online-Bestellungen aus Drittstaaten wird es ab Sommer 2026 teurer. Ab 1. Juli 2026 wird nämlich ein fester Zollsatz von 3 Euro für den Inhalt kleiner Pakete fällig. Betroffen sind Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro, die überwiegend über den Onlinehandel in die EU gelangen. Dabei geht es vor allem um Produkte, die derzeit noch zollfrei in die Union eingeführt werden.

EU will mit der Abgabe auch massiven Betrug eindämmen

Die EU begründet den Schritt mit mehreren Problemen. Die bisherige Regelung führe zu "unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer", heißt es. Zudem gebe es Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, eine "beträchtliche Zahl an Betrugsfällen" und Umweltbedenken.

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Wirtschaftskammer begrüßt die Maßnahme

Auch die Wirtschaftskammer verweist auf diese Punkte. Die befristete Maßnahme sei eine Reaktion darauf, dass kleine Pakete derzeit zollfrei in die EU gelangen. Das führe zu "unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltproblemen".

Zoll gilt grundsätzlich pro Artikel

Konkret wird die Abgabe pro Artikel in kleinen Sendungen "entsprechend ihrer Tarifposition" fällig. Heißt: Die Zollgebühr wird für jede im Paket enthaltene Warenart erhoben. Befinden sich also mehrere einzelne Produkte in der Lieferung, kann der Zoll mehrfach anfallen.

Ein Beispiel: Ein Paket enthält eine Handyhülle und 2 Paar Hausschuhe. Die Lieferung enthält also Waren aus zwei unterschiedlichen Tarifpositionen. Damit werden 6 Euro fällig.

3-Euro-Regelung gilt vorerst bis 2028

Die 3-Euro-Regelung ist aber nur eine Übergangslösung. Sie bleibt zunächst bis zum 1. Juli 2028 in Kraft. Bis dahin soll die bereits im November 2025 vereinbarte dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung umgesetzt sein.

Im November folgt eine zusätzliche "Bearbeitungsgebühr"

Der neue 3-Euro-Zoll ist nicht dasselbe wie die geplante Bearbeitungsgebühr. Über diese wird derzeit im Rahmen des Zollreformpakets und des mehrjährigen Finanzrahmens beraten. Diese Bearbeitungsgebühr, dem Vernehmen nach um die 2 Euro, soll mit 1. November 2026 kommen und zusätzlich zum Zoll erhoben werden.

Nicht verwirren lassen: Auch mit der für 1. Oktober geplanten österreichischen 2-Euro-Paketabgabe haben 3-Euro-Zoll und (voraussichtlich) 2-Euro-Bearbeitungsgebühr nichts zu tun.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 15.06.2026, 14:43, 15.06.2026, 14:29
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