Für viele Österreicher könnte sich mit dem Jahreswechsel finanziell einiges ändern. Ab 1. Jänner 2027 treten neue steuerliche Bestimmungen in Kraft, die sich auf das Einkommen von Arbeitnehmern, Familien und Pensionisten auswirken. Während manche künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, winken anderen steuerliche Vorteile.
Vor allem für Beschäftigte im Homeoffice, Eltern und Besitzer von Elektro-Firmenautos stehen Änderungen an. Wer hingegen nach dem gesetzlichen Pensionsalter weiterarbeitet, soll künftig von einer besonderen Steuerbegünstigung profitieren.
Wer seinen Arbeitstag häufig in den eigenen vier Wänden verbringt, muss sich von einem finanziellen Vorteil verabschieden. Das sogenannte Telearbeitspauschale soll ab Jänner Geschichte sein.
Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern für berufliche Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsplatzes täglich drei Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Insgesamt können so bis zu 300 Euro im Jahr zusammenkommen.
Damit ist ab 2027 Schluss. Gleichzeitig werden die bisherigen Vorgaben zur Dokumentation hinfällig. Die Erfassung der Telearbeitstage auf dem Lohnzettel sowie der Nachweis von mindestens 26 entsprechenden Arbeitstagen sind dann nicht mehr erforderlich.
Auch für Familien bringt das neue Jahr einige Änderungen. Die Höhe des Familienbonus Plus bleibt zwar unangetastet, bei der Verteilung zwischen den Eltern wird allerdings an den Regeln geschraubt.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können weiterhin bis zu 2.000,16 Euro jährlich von der Steuer abgezogen werden.
Entscheidend ist künftig unter anderem das Alter des Kindes. Solange es jünger als vier Jahre ist, bleibt die bisherige Wahlmöglichkeit bestehen: Entweder erhält ein Elternteil den gesamten Bonus oder beide teilen ihn zu gleichen Teilen auf.
Bei Kindern ab vier Jahren gelten andere Vorgaben. Bestimmte familiäre Konstellationen, etwa ein weiteres jüngeres Kind im Haushalt, können jedoch Ausnahmen ermöglichen.
Wer sich den Bonus bereits laufend über die Gehaltsabrechnung anrechnen lässt, sollte seine Angaben überprüfen. In manchen Fällen wird dafür das Formular E 33 benötigt. Nicht alle Eltern müssen es allerdings neu vorlegen.
Während manche Vergünstigungen gestrichen werden, winkt Menschen im Pensionsalter eine neue Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Ab Anfang 2027 soll die sogenannte Aktivpension einen Anreiz schaffen, auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters beruflich tätig zu bleiben. Der Vorteil: Von den Einkünften aus einer begünstigten Beschäftigung können jährlich bis zu 15.000 Euro von der Steuer ausgenommen werden. Auf den Monat umgerechnet sind das höchstens 1.250 Euro.
Davon können unter bestimmten Bedingungen sowohl Personen profitieren, die ihren Pensionsantritt hinauszögern, als auch Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin Geld verdienen. Für begünstigte Arbeitnehmer fällt darüber hinaus der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung weg.
Allerdings sollte niemand mit einer Überweisung von 15.000 Euro rechnen. Der Betrag bezeichnet lediglich jenen Teil des Einkommens, der steuerfrei bleiben kann. Die tatsächliche Ersparnis richtet sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen.
Weniger erfreulich fallen die Neuerungen für manche Besserverdiener aus. Bei der Sozialversicherung wird nämlich die Grenze angehoben, bis zu der Beiträge vom Einkommen berechnet werden.
Neben der ohnehin vorgesehenen jährlichen Anpassung erhöht sich die monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2027 um zusätzliche 150 Euro. Im darauffolgenden Jahr steigt sie nochmals um 50 Euro.
Für Beschäftigte mit entsprechend hohen Gehältern bedeutet das, dass künftig auf einen größeren Teil ihres Verdienstes Sozialversicherungsbeiträge entfallen können.
Aber auch bei niedrigeren Einkommen wird eine bisherige Entlastung zurückgenommen. Die reduzierten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen nach und nach wegfallen. Bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen erfolgt die Umstellung über mehrere Jahre.
Besonders genau rechnen sollten künftig auch Menschen mit einem geringfügigen Job. Anders als in vielen anderen Jahren wird die monatliche Verdienstgrenze 2027 nicht nach oben angepasst. Sie bleibt bei 551,10 Euro.
Das könnte für Beschäftigte zum Problem werden, deren Einkommen knapp unter diesem Betrag liegt. Schon eine kleine Gehaltssteigerung kann dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.
Damit können sich auch die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern.
Bisher konnten Arbeitnehmer ein vom Unternehmen bereitgestelltes Elektroauto auch privat nutzen, ohne dafür einen steuerlichen Sachbezug zahlen zu müssen. Diese Sonderstellung soll mit Jahresbeginn 2027 enden.
Für Firmenfahrzeuge, die beim Fahren kein CO₂ ausstoßen, wird künftig bei privater Verwendung ein Sachbezug berücksichtigt. Dadurch kann sich die steuerliche Belastung für die betroffenen Arbeitnehmer erhöhen.
Wie viel das im konkreten Fall ausmacht, hängt von den dann anzuwendenden Berechnungsvorschriften ab.
Ob der Jahreswechsel ein Plus oder Minus am Konto bringt, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Besonders aufmerksam sollten Eltern sein, die den Familienbonus Plus direkt über ihr Gehalt beziehen. Hier könnte eine Anpassung der bisherigen Angaben erforderlich werden.
Auch für Beschäftigte mit einem Elektro-Dienstwagen oder einem höheren Einkommen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Lohnverrechnung. Wer sich dem Pensionsalter nähert und überlegt, weiterhin berufstätig zu bleiben, sollte wiederum die Voraussetzungen für die neue Aktivpension unter die Lupe nehmen.
Fest steht: Ab 2027 werden die steuerlichen Karten in Österreich neu gemischt. Während einige Begünstigungen verschwinden, eröffnet sich für andere die Chance, künftig mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.