Ab Mittwoch greift in der Europäischen Union ein neuer Zoll auf Packerl aus Ländern außerhalb der EU. Pro Bestellung werden mindestens drei Euro fällig. Die EU will so die Paketflut eindämmen, die in den letzten Jahren mit dem Boom von Onlinehändlern wie Shein und Temu stark zugenommen hat.
Wie hoch ist der Zoll?
Der Zoll beträgt drei Euro pro Produktkategorie. Wenn Du also ein Packerl mit einem T-Shirt und einer Haarspange bestellst, fallen sechs Euro an. Sind in einem Packerl ein, zwei, drei oder zehn T-Shirts, bleibt es bei drei Euro. Die Regelung gilt für Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro, die bisher zollfrei waren. Für alles darüber hinaus gelten die regulären Zölle. Mit Ländern wie der Schweiz hat die EU Freihandelsabkommen, da fallen keine Zölle an – auch die neue Regelung greift dort nicht.
Ab dem ersten November kommt noch eine Bearbeitungsgebühr dazu, wie hoch diese genau sein wird, steht noch nicht fest. Sie könnte bei zwei Euro pro Packerl liegen und soll die Mehrkosten bei den Zollbehörden durch die vielen kleinen Pakete abdecken.
Die Zahl der Packerl aus Drittstaaten ist in den letzten Jahren stark gestiegen – 2024 waren es rund 4,6 Milliarden Stück. Das sind mehr als 145 pro Sekunde. Über 90 Prozent davon kommen laut EU-Kommission aus China. Europäische Firmen kritisieren die Flut zollfreier Waren als ungerecht. Die EU-Kommission befürchtet außerdem, dass viele verbotene Produkte durchrutschen, weil die Zollbehörden nicht jedes kleine Paket kontrollieren können. Es geht dabei zum Beispiel um verschluckbare Kleinteile oder Chemikalien in Kinderspielzeug.
Auf dem Papier zahlt die Firma, die die Waren in die EU schickt. Die Unternehmen können die Kosten aber an Dich als Kundin oder Kunde weitergeben. "Das ist ganz ihre wirtschaftliche Entscheidung", sagte ein Kommissionsbeamter in Brüssel. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie Dich klar über die Mehrkosten informieren.
Manche könnten versuchen, die Ware zuerst in ein Land wie die Schweiz zu schicken und dann weiter in die EU – solche Tricks sind aber bereits verboten. Die Kommission kündigte an, mögliche Umgehungen streng zu kontrollieren.
Mehrere Onlinehändler haben schon angekündigt, als Reaktion auf die Regel neue Lagerhallen und Verteilerzentren in Europa zu bauen. Sie könnten ihre Ware dann gesammelt dorthin liefern und müssten statt der Abgabe auf kleine Pakete den regulären Zoll zahlen. Den Zollbehörden ist das lieber, weil große Lieferungen leichter zu kontrollieren sind.
Die Regelung gilt für zwei Jahre. Danach kommt eine größere Reform der EU-Zollregeln. Dann fällt auch der bisherige Freibetrag von 150 Euro weg und die Übergangsregelung ist Geschichte.