Die geplante Sozialhilfe-Reform der Bundesregierung sorgt in Niederösterreich für Kritik. FPÖ-Landesrat Martin Antauer lässt mit einer klaren Ansage aufhorchen: Niederösterreich werde bei den künftigen Sozialhilfe-Leistungen den gesetzlichen Spielraum nach unten voll ausschöpfen.
"Für uns in Niederösterreich ist die Sache klar: Wir werden so wenig Leistung wie möglich auszahlen und dabei den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen", stellt Antauer klar.
Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hatte sich auf eine grundlegende Reform der Sozialhilfe verständigt. Künftig sollen die Leistungen bundesweit stärker vereinheitlicht und an Integrationspflichten sowie die Bereitschaft zur Arbeit geknüpft werden.
Allerdings bleibt den Bundesländern bei bestimmten Leistungen weiterhin ein Spielraum. Genau das stößt dem niederösterreichischen FPÖ-Landesrat sauer auf.
"Eine echte Reform, die diesen Namen auch verdient, sieht anders aus. Die Einheitspartei hat eine einheitliche Lösung versprochen, und davon ist man mit dem neuen Modell aber weit entfernt", kritisiert Antauer.
Künftig sind für das erste Kind bundesweit einheitlich 307,47 Euro monatlich vorgesehen. Für das zweite bis vierte Kind können die Bundesländer innerhalb eines festgelegten Rahmens entscheiden, wie viel sie auszahlen. Ab dem fünften Kind sind einheitlich 147,59 Euro vorgesehen.
Auch bei Erwachsenen soll es Änderungen geben. Asylberechtigte erhalten zunächst einen Basisbetrag von 861 Euro. Bei Erfüllung der Integrationsvorgaben steigt dieser auf 1.016 Euro. Der volle Sozialhilfesatz von 1.230 Euro ist an weitere Voraussetzungen wie Beschäftigungszeiten oder AMS-Schulungen geknüpft.
Besonders scharf schießt Antauer gegen die Bundeshauptstadt. "Wien lädt mit seinen hohen Maximalsätzen weiterhin in die soziale Hängematte ein und bleibt somit die Hochburg für eine Einwanderung in unser Sozialsystem. Und die Sozialhilfe wird ausschließlich mit österreichischem Steuergeld finanziert", erklärt der FPÖ-Landesrat.
Die Reform soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Zuvor müssen die neuen gesetzlichen Regelungen noch beschlossen werden.