Im Zuge der Budgetverhandlungen ist es gelungen, eine drohende Wiedereinführung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe zu verhindern. Damit bleibt sichergestellt, dass Menschen, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld auf Notstandshilfe angewiesen sind, weiterhin einen eigenständigen Anspruch auf diese Leistung haben.
Die Anrechnung des Einkommens von Ehe- oder Lebenspartner:innen hätte insbesondere Frauen getroffen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit geschwächt. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten wäre dies für viele Betroffene ein erheblicher Rückschritt gewesen.
"Für mich ist klar: Die soziale Absicherung von Menschen darf nicht davon abhängen, wie viel die Partnerin oder der Partner verdient. Wer arbeitslos wird und Notstandshilfe benötigt, muss auf einen eigenständigen Anspruch vertrauen können", betont Sozialministerin Korinna Schumann.
Die Beibehaltung der bestehenden Regelung ist auch ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Viele Frauen arbeiten aufgrund von Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen häufiger in Teilzeit und verfügen dadurch über geringere eigene Einkommen.
"Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ist eine zentrale Voraussetzung für echte Gleichstellung. Die Wiedereinführung der Partnereinkommensanrechnung hätte viele Frauen in finanzielle Abhängigkeit gedrängt. Dass wir das verhindern konnten, ist ein wichtiger sozialpolitischer Erfolg", so Schumann.
Mit der Entscheidung wird sichergestellt, dass die Notstandshilfe weiterhin als individuelle Versicherungsleistung ausgestaltet bleibt und Menschen in schwierigen Lebenssituationen verlässlich absichert.