Langer Rechtsstreit

"Nur" 4.000 € Pension – Beamter zieht vor Höchstgericht

Weil ihm rund 3.000 Euro netto zu wenig waren, zog ein steirischer Beamter bis zum Höchstgericht. Dort setzte es eine Schlappe.
Leo Stempfl
18.07.2025, 15:30
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Eigentlich ist er schon seit über zweieinhalb Jahren in Pension (bzw. im Ruhestand) – und trotzdem hatte ein Steirer bis zuletzt noch immer nicht mit seinem Berufsleben abgeschlossen. Es ging um die Höhe des Ruhebezugs des Landesbediensteten. "Mit nur € 3.970,48 brutto" (etwas unter 3.000 netto) war ihm diese zu niedrig.

Nach seiner "Pensionierung" am 31. Oktober 2022 zog er deshalb nicht nur vor das Landesverwaltungsgericht, sondern rief sogar den Verfassungsgerichtshof an. Mit Ende Juni sind nun alle seine Beschwerden abgeschmettert. Doch wie kam es überhaupt dazu?

Vier Beförderungen

Der Beamte bemängelte angebliche, zu gering berücksichtigte Vordienstzeiten. Deswegen habe er auch im Jänner einen Antrag auf Neuberechnung gestellt, was letzten Endes aber ohne den gewünschten Erfolg blieb.

Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Beschwerdeführer in seiner Laufbahn vier Mal befördert wurde. Zum Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand war er dadurch in einer deutlich höheren Gehaltsgruppe, als ihm rein durch seine Dienstzeit zugestanden wäre.

Die Beschwerde wurde deshalb als unbegründet zurückgewiesen, woraufhin der Beamte den Verfassungsgerichtshof einschaltete, welcher die Causa wiederum an den Verwaltungsgerichtshof abtrat. Vor diesem setzte es ebenfalls eine Schlappe. Denn dessen ständiger Rechtssprechung zufolge hängt die besoldungsrechtliche Stellung nach vier freien Beförderungen nicht mehr vom Vorrückungsstichtag ab – Sache erledigt.

{title && {title} } leo, {title && {title} } Akt. 18.07.2025, 19:45, 18.07.2025, 15:30