Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie soll ihr vollständiges Potenzial ausschöpfen. Alleine im Vorjahr wurden Sicherheits-Exporte im Umfang von fast vier Milliarden Euro genehmigt. Geht es nach der Bundesregierung, soll dieses Volumen künftig weiter steigen.
Das Umfeld des internationalen Sicherheitsmarkts bietet enorme Chancen für Innovation, industrielle Kooperation und Beschäftigung im Inland. Vor diesem Hintergrund bringt die Bundesregierung die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes (vormals Außenwirtschaftsgesetz) in Begutachtung und hebt das sogenannte Deckungsverbot bei Exportgarantien weitgehend auf. Mit diesen beiden Maßnahmen werden Wettbewerbsnachteile für österreichische Unternehmen beseitigt, Verfahren modernisiert und Wertschöpfung im Inland gestärkt – bei unverändert strengen Sicherheitsstandards.
Bisher galt neben der verpflichtenden staatlichen Genehmigung für die Ausfuhr von klassischem Kriegsmaterial – etwa Waffen, Munition, militärische Systeme oder gepanzerte Fahrzeuge – ein zusätzliches Finanzierungsverbot: Für diese Geschäfte durften keine staatlichen Garantien und Förderungen übernommen werden.
Das Deckungsverbot wird weitgehend aufgehoben, auf unmittelbar letale Waffen und Waffensysteme (Panzer, Gewehre, Pistolen oder militärische Munition) gilt es weiterhin.
Ein nächster Schritt wird die Weiterentwicklung des Kriegsmaterialgesetzes sein, wie es in der Industriestrategie vorgesehen ist und derzeit mit den Koalitionspartnern abgestimmt wird. Die Kombination aus moderner Regulierung und fairen Finanzierungsbedingungen schafft Planungssicherheit für Unternehmen und stärkt den Industriestandort Österreich in einem zunehmend herausfordernden internationalen Umfeld.
Die Regierung betont in dem Zusammenhang, dass die Genehmigungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz unverändert bleibt und umfassende Exportkontrollen auch künftig stattfinden werden. Mit dem neuen Sicherheitsexportgesetz bleibt zudem die österreichische Neutralität gewahrt.
"Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie birgt ein enormes wirtschaftliches Potenzial für Österreich, das bislang nicht vollständig genutzt wurde – das ändern wir jetzt. Deshalb passen wir das Deckungsverbot für Exportgarantien gezielt an, machen die Verfahren schneller und unbürokratischer und setzen klare Fristen für Behörden. Das ist ein Paradigmenwechsel im Verwaltungsverfahren: Wenn die ganze Welt investiert, muss Österreich auch in der Lage sein liefern zu können. Es geht um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb, industrielle Stärke und Wertschöpfung im eigenen Land", kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl fügt hinzu: "Österreichs Unternehmen erwirtschaften sechs von zehn Euro über den Export. Um unsere Exportunternehmen in diesem zunehmend wichtigen Wirtschaftsbereich zu unterstützen, sorgen wir bei Exporthaftungen für gleiche Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Die Modernisierung der Verfahren im Außenwirtschaftsrecht bringt zudem weniger Bürokratie, mehr Effizienz und hohe Rechtssicherheit mit sich – ohne Abstriche bei Kontrolle und Sicherheit.“
Mit den angekündigten Gesetzesnovellen geht die Regierung die Umsetzung der im Jänner präsentierten Industriestrategie an. Pröll zufolge arbeiten in der Dual-Use-Branche in Österreich rund 30.000 Beschäftigte - Zulieferer eingerechnet, die jährlich 3,3 Mrd. Euro erwirtschaften. Jährlich werden Rüstungsexporte im Ausmaß von rund 2,5 Milliarden Euro genehmigt.