Stärkung der Industrie

Österreich kann Waffen jetzt leichter exportieren

Die Regierung will die heimische Sicherheitsindustrie stärken. Eine Novelle des Exportgesetzes soll das Ausliefern von Waffen erleichtern.
Heute Politik
13.02.2026, 10:30
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Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie soll ihr vollständiges Potenzial ausschöpfen. Alleine im Vorjahr wurden Sicherheits-Exporte im Umfang von fast vier Milliarden Euro genehmigt. Geht es nach der Bundesregierung, soll dieses Volumen künftig weiter steigen.

Wettbewerbsnachteile werden beseitigt

Das Umfeld des internationalen Sicherheitsmarkts bietet enorme Chancen für Innovation, industrielle Kooperation und Beschäftigung im Inland. Vor diesem Hintergrund bringt die Bundesregierung die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes (vormals Außenwirtschaftsgesetz) in Begutachtung und hebt das sogenannte Deckungsverbot bei Exportgarantien weitgehend auf. Mit diesen beiden Maßnahmen werden Wettbewerbsnachteile für österreichische Unternehmen beseitigt, Verfahren modernisiert und Wertschöpfung im Inland gestärkt – bei unverändert strengen Sicherheitsstandards.

Waffenexporte werden erleichtert

Bisher galt neben der verpflichtenden staatlichen Genehmigung für die Ausfuhr von klassischem Kriegsmaterial – etwa Waffen, Munition, militärische Systeme oder gepanzerte Fahrzeuge – ein zusätzliches Finanzierungsverbot: Für diese Geschäfte durften keine staatlichen Garantien und Förderungen übernommen werden.

Das Deckungsverbot wird weitgehend aufgehoben, auf unmittelbar letale Waffen und Waffensysteme (Panzer, Gewehre, Pistolen oder militärische Munition) gilt es weiterhin.

Die zentralen Punkte der Novelle des Sicherheitsexportgesetzes:

  • Entbürokratisierung durch einfachere elektronische Antragstellung: Künftig genügt ein formloses Schreiben und die ID-Austria
  • Nahtlose Übernahme der Voranfrage in Genehmigungsverfahren: Antragsteller haben in Zukunft die Möglichkeit mit formloser Mitteilung eine Voranfrage nahtlos zu einem Genehmigungsantrag überzuführen. Damit entfallen doppelte Verfahren und doppelte Prüfungen – ohne Abstriche bei der inhaltlichen Kontrolle
  • Entbürokratisierung durch Reduktion der Meldepflichten in der EU: Allgemeingenehmigungen ermöglichen Exporte in unkritische Länder ohne vorheriges Antragsverfahren, allerdings waren sehr detaillierte Meldepflichten vorgesehen
  • Mehr Rechtssicherheit bei Weiterverarbeitung: Produzenten und Verkäufer müssen ihre Kunden künftig nachweislich informieren, wenn für einen Weiterverkauf eine Genehmigung erforderlich ist.
  • Fristsetzung bei Verwaltungsverfahren: Künftig gibt es klare und realistische Entscheidungsfristen von zwei Monaten. Wenn die Behörde nicht rechtzeitig reagiert, darf exportiert werden.
  • Verkürzung von Verfahren – Messen in EU: Durch eine Regelung im Gesetz wird klargestellt, dass für reine Messe- und Vorführzwecke keine Genehmigungspflicht für Militärgüter besteht.

Ein nächster Schritt wird die Weiterentwicklung des Kriegsmaterialgesetzes sein, wie es in der Industriestrategie vorgesehen ist und derzeit mit den Koalitionspartnern abgestimmt wird. Die Kombination aus moderner Regulierung und fairen Finanzierungsbedingungen schafft Planungssicherheit für Unternehmen und stärkt den Industriestandort Österreich in einem zunehmend herausfordernden internationalen Umfeld.

Neutralität bleibt gewahrt

Die Regierung betont in dem Zusammenhang, dass die Genehmigungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz unverändert bleibt und umfassende Exportkontrollen auch künftig stattfinden werden. Mit dem neuen Sicherheitsexportgesetz bleibt zudem die österreichische Neutralität gewahrt.

"Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie birgt ein enormes wirtschaftliches Potenzial für Österreich, das bislang nicht vollständig genutzt wurde – das ändern wir jetzt. Deshalb passen wir das Deckungsverbot für Exportgarantien gezielt an, machen die Verfahren schneller und unbürokratischer und setzen klare Fristen für Behörden. Das ist ein Paradigmenwechsel im Verwaltungsverfahren: Wenn die ganze Welt investiert, muss Österreich auch in der Lage sein liefern zu können. Es geht um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb, industrielle Stärke und Wertschöpfung im eigenen Land", kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl fügt hinzu: "Österreichs Unternehmen erwirtschaften sechs von zehn Euro über den Export. Um unsere Exportunternehmen in diesem zunehmend wichtigen Wirtschaftsbereich zu unterstützen, sorgen wir bei Exporthaftungen für gleiche Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Die Modernisierung der Verfahren im Außenwirtschaftsrecht bringt zudem weniger Bürokratie, mehr Effizienz und hohe Rechtssicherheit mit sich – ohne Abstriche bei Kontrolle und Sicherheit.“

Industriestrategie wird umgesetzt

Mit den angekündigten Gesetzesnovellen geht die Regierung die Umsetzung der im Jänner präsentierten Industriestrategie an. Pröll zufolge arbeiten in der Dual-Use-Branche in Österreich rund 30.000 Beschäftigte - Zulieferer eingerechnet, die jährlich 3,3 Mrd. Euro erwirtschaften. Jährlich werden Rüstungsexporte im Ausmaß von rund 2,5 Milliarden Euro genehmigt.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 13.02.2026, 15:25, 13.02.2026, 10:30
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