Ein Kind per Mausklick? Was in Österreich gesetzlich verboten ist, wird im Internet offenbar weiterhin aktiv beworben. Recherchen der "Kronen Zeitung" zeigen, dass Vermittler auf einer bekannten Social-Media-Plattform Leihmutterschaften in der Ukraine anbieten und Interessenten durch den gesamten Ablauf begleiten.
Demnach finden sich dort Werbevideos, Erfahrungsberichte und Informationen zum Ablauf. Angeboten wird laut Bericht Unterstützung von der künstlichen Befruchtung bis zur rechtlichen Übergabe des Kindes nach der Geburt.
In Österreich ist die Rechtslage eindeutig. Leihmutterschaft ist nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Als Gründe werden ethische und rechtliche Bedenken angeführt. Kritiker warnen vor einer Kommerzialisierung von Schwangerschaften und Kindern sowie vor einer möglichen Ausbeutung von Frauen in finanziell schwierigen Situationen.
Dennoch sollen manche Paare den Weg ins Ausland wählen. Laut der Recherche veröffentlichen Anbieter zahlreiche Videos im Internet. In einem dieser Beiträge werden offenbar Eltern aus Österreich gezeigt, die ihr Baby aus der Ukraine gemeinsam mit einer Geburtsurkunde in Empfang genommen haben, berichtet die Tageszeitung.
Für Diskussionen sorgt vor allem die Tatsache, dass entsprechende Angebote trotz des Verbots weiterhin über internationale Plattformen beworben werden. Dadurch stellt sich die Frage, wie wirksam nationale Regelungen in einem grenzüberschreitenden Online-Markt tatsächlich sind.
Die "Krone" wandte sich laut Bericht mit einer Anfrage an die betroffene Plattform. Eine Stellungnahme lag bisher jedoch nicht vor.