Der Tod einer vierjährigen Kärntnerin in einem Hotelpool im italienischen Badeort Milano Marittima beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft in Ravenna ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und will mit einer Obduktion die genaue Todesursache klären. Auch der Hotelpool wurde sichergestellt.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Familie kurz vor dem Unglück gemeinsam zu Mittag gegessen. Anschließend ging die Mutter mit den beiden älteren Schwestern auf das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich blieb. Als der 56-Jährige laut Ermittlern ebenfalls für rund zehn Minuten auf das Zimmer ging, soll er seine Tochter gebeten haben, auf ihn zu warten.
Aufnahmen der Überwachungskameras zeigen laut Ermittlern, wie das Mädchen die Treppe zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Was danach geschah, ist auf den Bildern nicht zu sehen.
Rund zehn Minuten später entdeckten zwei junge Hotelgäste das Kind regungslos im Wasser. "Wir dachten anfangs, im Pool würde eine Puppe schwimmen", berichtete ein junger Zeuge den Ermittlern.
Die Jugendlichen zogen das Mädchen aus dem Becken und schlugen Alarm. Ein Arzt unter den Hotelgästen begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die später von den Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Kind starb jedoch später im Krankenhaus.
Im Zuge der Ermittlungen wird auch gegen den Vater des Mädchens wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt.
Im Fokus der Behörden steht außerdem die Sicherheit der Poolanlage. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Schwimmbecken zum Zeitpunkt des Unglücks geschlossen, ein Bademeister befand sich nicht im Dienst.
Bei einer Überprüfung stellten die Ermittler fest, dass die drei Zugangstore zum Pool geöffnet waren, obwohl sie laut Vorschriften verschlossen hätten sein sollen. Unklar ist weiterhin, wie das Mädchen ins Wasser gelangte und ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg.
Auch Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber sowie der für den Pool zuständige Mitarbeiter, könnten in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung der Ermittlungen dient zunächst der Klärung des Sachverhalts und ermöglicht den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.
Die Familie soll bereits seit mehreren Jahren ihren Urlaub in Milano Marittima verbracht haben. Der beliebte Badeort an der Adriaküste gilt als beliebtes Reiseziel für Familien mit Kindern.