55 Euro für Check-in am Flughafen, 25 Euro Kleinkindergebühr, 15 Euro für die Bordkarte: Die umstrittenen Zusatzkosten beim Billigflieger Ryanair haben nun ein Ende – zumindest in Österreich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen 15 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Airline geklagt. Der OGH bewertete 14 davon als rechtswidrig.
Österreichische Ryanair-Kunden, die entsprechende Zusatzgebühren bezahlt haben, können das Geld jetzt zurückfordern. Der VKI stellt auf seiner Website einen Musterbrief bereit.
Betroffen sind neben der Check-in-Gebühr auch Kosten für obligatorische Familiensitze, Umbuchungen und Namensänderungen – letztere können bis zu 160 Euro kosten. Zusammen machen diese Gebühren teils mehr aus als der eigentliche Flugpreis.
Laut OGH sind die Klauseln derart unverständlich formuliert, dass Konsumenten sie nicht nachvollziehen können. Das Gericht sprach von einer "Denksportaufgabe".
"Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien", so Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). "Billigflug darf nicht heißen, dass Konsumenten am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden."
Das Urteil gilt ab Mitte September. Deutsche Kunden können sich bislang nicht auf das österreichische Urteil berufen.