Wer bei der BAWAG P.S.K. Fonds gekauft hat, sollte jetzt aufhorchen: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft der Bank vor, sogenannte Bestandsprovisionen nicht ordnungsgemäß offengelegt zu haben – und startet deshalb eine Sammelaktion. Betroffene können sich ab sofort kostenlos anmelden.
Wenn Banken Fonds vermitteln, erhalten sie dafür von den Kapitalanlagegesellschaften sogenannte Bestandsprovisionen. Werden diese Provisionen den Kunden gegenüber nicht offengelegt, sind sie nach Rechtsauffassung des VKI unzulässig – und müssen an die Kunden zurückgezahlt werden. Bei der BAWAG soll exakt das der Fall gewesen sein.
Betroffen sind dabei nicht nur Wertpapierdepots direkt bei der BAWAG P.S.K., sondern auch jene bei der Easybank (einer Marke der BAWAG) sowie bei den mittlerweile eingegliederten ehemaligen Online-Brokern Direktanlage.at und Hello bank!.
Laut VKI wurde die BAWAG P.S.K. bereits im letzten Jahr zu außergerichtlichen Gesprächen aufgefordert – die Bank zeigte sich bisher aber nicht zu Vergleichsgesprächen bereit. Mit der UniCredit Bank Austria, der Erste Bank und der österreichischen Sparkassengruppe, dem Raiffeisensektor sowie der Volksbankengruppe habe man hingegen, so der VKI, bereits außergerichtliche Lösungen gefunden. Für tausende Betroffene hätten dabei beachtliche Rückzahlungen erreicht werden können – je nach Investitionssumme reichen die Beträge von ein paar hundert bis zu mehreren tausend Euro.
"Während mit allen anderen großen Bankinstituten außergerichtliche Lösungen gefunden werden konnten, hat die BAWAG P.S.K. – als einzige Bank – die Aufnahme von Gesprächen bislang verweigert", ärgert sich Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI. Schreiner geht davon aus, dass mehrere tausend Kundinnen und Kunden betroffen sind.
Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von Bestandsprovisionen grundsätzlich die gesamte Bankenbranche, sofern im Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden. Geregelt wird das im Wertpapieraufsichtsgesetz, das strenge Vorgaben dafür vorsieht, unter welchen Voraussetzungen Banken Bestandsprovisionen einbehalten dürfen.
Konkret geht der VKI davon aus, dass bei BAWAG P.S.K., Easybank sowie bei direktanlage.at und Hello bank! die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31. Dezember 2017 nicht ausreichend offengelegt wurden. Betroffene können diese Provisionen daher zurückverlangen. Anmeldungen sind ab sofort unter der Internet-Adresse www.vki.at/kick-back-2026 möglich.