"War kurz in 1. Klasse"

Panikattacke im Zug – Frau soll 130 Euro Strafe zahlen

Im Zug setzte Renate G. eine Notlage außer Gefecht, sie erholte sich kurz in der ersten Klasse. Dort kam es zum Streit – die Folgen sind teuer!
Thomas Peterthalner
04.02.2026, 05:45
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Eine Zugfahrt von Wien-Meidling nach Tullnerfeld (NÖ) wurde für Renate G. (58) zum Albtraum. "Der Zug war total überfüllt", erzählt sie. Die Wienerin besitzt ein Klimaticket, hat eine 50-prozentige Behinderung und bekommt bei vollen Räumen mit vielen Menschen leicht eine Panikattacke.

"Zwei Minuten in der ersten Klasse"

"Es kommt urplötzlich", so die 58-Jährige. "Ich hatte schon beim Einsteigen in den Zug Herzrasen und mir war schlecht. Wir fanden keinen Platz und es wurde immer schlimmer." Wenig später bekam Renate G. eine Panikattacke. Um sich kurz zu beruhigen, setzte sie sich kurz auf einen freien Sitz in einem Abteil der 1. Klasse. "Es waren höchstens zwei Minuten", erklärt sie.

Streit mit der Zugbegleiterin

Genau in diesem Moment kam eine Zugbegleiterin. Diese scannte das Klimaticket von Frau G. – ein Streit war die Folge. "Sie verwies mich auf die zweite Klasse. Ich habe versucht, der Dame zu erklären, dass ich gerade eine Panikattacke hatte und ich mich kurz beruhigen musste."

130 Euro Strafe fällig

Danach ging die Frau zurück in die 2. Klasse. Der Fall war für sie damit erledigt, doch ein paar Wochen später flatterte ihr eine ärgerliche Überraschung in den Postkasten. "Ich sollte 130 Euro Strafe bezahlen." Drei Wochen später folgte eine Mahnung von einem Inkassobüro in der Höhe von 70 Euro. Die Wienerin war fassungslos, beschwerte sich beim Kundenservice der ÖBB. Renate G. fühlt sich ungerecht behandelt, will die Strafe nicht zahlen. "Ich habe nichts Unrechtes getan und bitte daher um die Stornierung der Mahnung", schrieb sie an das ÖBB-Kundenservice.

"An keinen Notfall erinnert"

Die ÖBB bedauern den Vorfall, die ausgestellte Strafgebühr sei jedoch korrekt, heißt es auf Anfrage von "Heute". Laut ÖBB-Sprecher Christopher Seif sei es anhand der Unterlagen zu einem Streit zwischen der Frau und der Zugbegleiterin gekommen. Daraufhin wurde von der Zugbegleiterin "eine Strafgebühr für uneinsichtiges, regelwidriges Benehmen ausgestellt".  "Bei keinem der ausgestellten Belege konnte sie sich an eine medizinische Notlage, wie beispielsweise eine Panikattacke, erinnern. Anderenfalls hätte sie die Rettung alarmiert", erklärt Seif.

Forderung bleibt aufrecht

"Freundlichkeit im Umgang und ein respektvolles Miteinander sind uns sehr wichtig." Ein Entgegenkommen werde in diesem Fall ausgeschlossen, die Forderung samt Kosten bleibe aufrecht.

{title && {title} } pet, {title && {title} } Akt. 04.02.2026, 12:08, 04.02.2026, 05:45
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