Ein kurzer Halt, ein Mal umdrehen, oder auch nur ein abgestelltes Fahrrad: Auch in Salzburg sorgen Besitzstörungsklagen weiterhin für Ärger. Eigentlich sollte ein neues Gesetz das umstrittene Geschäftsmodell eindämmen. Doch laut Arbeiterkammer und ÖAMTC finden manche Parkplatzbetreiber neue Wege, um Geld einzufordern.
Jahrelang erhielten Tausende Autofahrer Anwaltsschreiben, nachdem sie private Parkplätze befahren oder genutzt hatten. Oft wurden zwischen 350 und 500 Euro verlangt, dazu kam eine Unterlassungserklärung.
Seit Jänner 2026 gilt eine neue Regelung. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens wurden deutlich gesenkt. Musste man früher mit mindestens 407 Euro rechnen, liegen die Kosten laut Experten nun bei rund 200 Euro. Das sollte die Drohkulisse eines möglichen Prozesses entschärfen.
Ganz verschwunden ist das Problem aber nicht. Laut ÖAMTC haben einige Betreiber ihre Forderungen einfach an die neue Gesetzeslage angepasst, das berichten die Salzburger Nachrichten (SN). Andere gehen noch einen Schritt weiter.
So würden laut ÖAMTC-Juristin Christina Holzer-Weiß manche Betreiber inzwischen sogar das Aussteigen aus dem Auto oder das Betreten eines Parkplatzes zum Thema machen. Die Begründung: Das Betreten sei im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, so die SN.
Derzeit laufen dazu bereits mehrere Musterverfahren. Arbeiterkammer und ÖAMTC wollen damit klären lassen, wie die neuen Regeln in solchen Fällen anzuwenden sind.
Besonders kurios ist laut SN ein aktueller Fall aus Eugendorf. Dort stellte ein Radfahrer sein Fahrrad auf einem privaten Parkplatz ab. Als das Rad plötzlich verschwunden war, fragte er nach. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrrad entfernt worden war. Zusätzlich erhielt der Mann eine Besitzstörungsklage, weil der Parkplatzbetreiber dadurch wusste, wem das Rad gehörte.