Yamaha statt Volvo

Parksheriff verwechselt Auto mit Bike: Frau soll zahlen

Eine Wienerin ließ ihr Auto in Wien-Hietzing stehen, fand auf ihrem Volvo einen Strafzettel für ein Motorrad. Zahlen soll sie aber trotzdem!
Thomas Peterthalner
16.02.2026, 05:30
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Bei kleinsten Vergehen strafen sie gnadenlos ab. Doch bei eigenen Fehlern ist man wohl mehr als nachsichtig. Denn Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sollten sich eigentlich perfekt mit gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, Parkscheinen, Auto- und Motorradmarken auskennen. Ein Parksheriff in Wien-Hietzing bewies nun vor Kurzem das Gegenteil, verwechselte einen SUV mit einem Motorrad.

Sofort abgestraft

Anita M. (Name geändert) war mit ihrem Volvo XC 60 kurz in der Nähe eines Sportplatzes in Ober St. Veit stehen geblieben, um etwas abzuholen. Doch schon wenige Minuten reichten aus, um in dem ruhigen Grätzl in Wien-Hietzing einen Strafzettel zu kassieren.

Motorrad statt Volvo XC 60

Die Wienerin dachte zuerst, es müsse sich um eine Verwechslung handeln. Denn als Automarke war nicht Volvo, sondern Yamaha eingetragen – die japanische Zweiradschmiede erzeugt aber keine Autos, sondern nur Motorräder.

"Wir haben eine auf unserem Volvo hinterlegte Organstrafverfügung entdeckt, die auf eine Yamaha ausgestellt ist", schrieb Anita M. an die MA 67 der Stadt Wien. "Bekanntlich produziert Yamaha keine Pkws und wir besitzen auch keine Yamaha. Offenbar hat das Parkorgan hier etwas verwechselt. Daher sehen wir keinen Grund, die nachweislich falsche Verfügung zu begleichen und erheben Einspruch dagegen."

Strafzettel gilt trotzdem

Die Lenkerin aus Wien-Liesing sah den Fall damit als erledigt an, nicht aber die Parksheriffs der MA 67. Denn was viele nicht wissen: Der Strafzettel ist trotz falscher Fahrzeugmarke gültig. Durch "irrtümliche Eingabefehler bedingte vermeintliche Unrichtigkeiten" würden keine rechtliche Wirkung entfalten, heißt es in einem Schreiben der MA 67 an die Wienerin. Das korrekte Kennzeichen des Fahrzeuges sei auf einem Foto eindeutig ersichtlich, der Strafzettel somit gültig.

Lenkerin überlegt Einspruch

Sollte die Lenkerin Einspruch erheben wollen, könne sie das Rechtsmittel im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Erhalt einer Strafverfügung einlegen. Das sei jedoch mit höheren Kosten verbunden. Anita M. überlegt nun in der Verwechslungscausa weitere Schritte, will sich den Einspruch gegen die 50-Euro-Strafe noch offen halten.

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