Rattengift-Skandal

Paukenschlag! Hipp-Verdächtiger bleibt in U-Haft

Am Dienstag wurde in Eisenstadt darüber entschieden, ob der mutmaßliche Hipp-Giftmischer in U-Haft bleibt. Nun gibt es die Entscheidung.
Newsdesk Heute
19.05.2026, 15:40
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Mit Spannung wurde die Entscheidung am Landesgericht Eisenstadt erwartet, ob die Untersuchungshaft des ehemaligen Hipp-Managers verlängert wird. Am Dienstagnachmittag entschied das Gericht, dass Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bestehe.

Somit bleibt der 39-jährige Slowake zumindest bis 19. Juni hinter Gittern, berichtet die APA. Seitens der Verteidigung des mutmaßlichen Erpressers wurde Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren angekündigt.

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Oberlandesgericht am Zug

Laut dem Gericht sei der dringende Tatverdacht wegen versuchter schwerer Erpressung, versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung bejaht worden. Bei dem letzten Punkt geht es demnach um gefälschte Gehaltszettel, die der 39-Jährige für einen Kredit angab.

Dies hatte der Verdächtige bereits in einem mehrstündigen Verhör nach seiner Festnahme in St. Gilgen gestanden – "Heute" berichtete. Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. Dieses muss über die nunmehrige Beschwerde des Beschuldigten entscheiden.

Warten auf Gutachten

Bisher hatte der 39-Jährige jegliche Verbindungen zu der Rattengift-Erpressung des deutschen Babynahrungsherstellers abgestritten. Gegenüber "Heute" zeigte sich auch der Anwalt des Slowaken von dessen Unschuld überzeugt. Es gebe zwar "einzelne Indizien", aber "keinen einzigen strafrechtlich relevanten Schuldbeweis", so Manfred Arbacher-Stöger.

Unklar ist weiterhin, ob das Rattengift in dem Hipp-Gläschen aus dem Burgenland mit jenem übereinstimmt, das an der Adresse des Verdächtigen gefunden wurde. Laut dem Verdächtigen habe er dieses nur besessen, um sich um ein Mäuseproblem bei ihm zu Hause zu kümmern, nicht um seinen ehemaligen Arbeitgeber zu erpressen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.05.2026, 15:58, 19.05.2026, 15:40
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