34 Jahre lang arbeitete ein Oberösterreicher in einem Spinnereibetrieb, bis er im November 2024 in Pension ging. Laut Endabrechnung stand ihm neben dem letzten Lohn auch die Abfertigung alt in Höhe von 30.293 Euro zu – auf dem Konto landete jedoch nichts.
Zuerst versuchte der Mühlviertler selbst, das Geld beim ehemaligen Arbeitgeber einzufordern, jedoch ohne Erfolg.
Schließlich wandte er sich an die AK-Bezirksstelle Rohrbach. Die AK musste mehrfach schriftlich und schließlich auch telefonisch bei der Firma intervenieren. Erst nach einem dieser Telefonate überwies das Unternehmen die mehr als 30.000 Euro – schließlich doch ganz ohne Klage.
"Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Pensionisten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Er rät allen: "Kontrollieren Sie die Endabrechnung sofort. Wenn Fragen auftauchen, wenden Sie sich an die AK – besser einmal zu oft gefragt, als auf Rechte verzichtet."