"Integration ist kein Angebot, sondern eine Verpflichtung", stellte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Mittwoch am Rande des Ministerrats fest: "Wer bei uns bleiben will, muss Deutsch lernen, sich um einen Arbeitsplatz kümmern und sich an unsere Regeln halten."
Die Regierung hat beschlossen, alle Asylberechtigten zu einem neuen, drei Jahre dauernde Integrationsprogramm ("Heute" berichtete vorab) zu verpflichten. Denjenigen, die dieses nicht abschließen und nachweislich "unwillig" sind, sich zu integrieren, drohen Kürzungen der Sozialleistungen und sogar Verwaltungsstrafen.
Auch Asylwerber, die eine Anerkennungswahrscheinlichkeit von über 75 Prozent haben, werden für die Module (Deutschkurse, Grundregel-Kurse und der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt) eingeschrieben. Wer durch den Deutschkurs fliegt, muss diesen mit Selbstbehalt erneut belegen.
Während des Programms bekommen Asylberechtigte dann keine Sozialhilfe mehr, sondern eine neu geschaffene "Integrationsbeihilfe". Die Ausgestaltung im Detail bleibt aber noch ein Fragezeichen.
Dieses verpflichtende Integrationsprogramm soll auf Basis des Ministerratsbeschlusses erst erarbeitet werden. Plakolm glaubt an schnelle Ergebnisse: "Ich bin zuversichtlich, dass wir in wenigen Monaten Ergebnisse liefern können", bekräftigt sie am Abend in der ZIB2 gegenüber ORF-Journalist Stefan Lenglinger. Auf einen genauen Zeitpunkt lässt sie sich aber nicht festnageln. Nur: Sie hoffe sehr, dass in genau einem Jahr das Programm "schon umgesetzt und gängige Praxis ist".
Die türkise Politikerin erklärt, dass es volle Sozialleistungen erst nach Abschluss des Integrationsprogramms geben werde. Die neue "Integrationsbeihilfe" werde definitiv "keine Sozialhilfe mit neuem Türschild", sagte sie gleich zweimal.
Die Sanktionen brauche es unbedingt, sonst wäre die neue Regelung zahnlos. Die Zweifel, die Juristen an der Umsetzbarkeit bzw. der Vereinbarkeit mit EU-Recht äußerten, wischt Plakolm vom Tisch: "Sie werden für alles immer Experten finden. Unsere Berater sagen: Es ist möglich, weil wir auf den Einzelfall zielen."
Bei diesem solle genau durchleuchtet werden, ob tatsächlich eine Intergrationsunwilligkeit des Asylberechtigten besteht, oder ob dieser eventuell einfach nur wegen einer Lernschwäche durch den Deutschkurs gerasselt ist.