Politik

Plötzlich neue Corona-Regeln für Infizierte

Überraschung am Donnerstagnachmittag: Gesundheitsminister Johannes Rauch hat neue Corona-Regeln verordnet, die Erleichterungen für Infizierte bringen.

Leo Stempfl
Mit Freitag treten einige neue Corona-Regeln in Kraft.
Mit Freitag treten einige neue Corona-Regeln in Kraft.
Helmut Graf, ris.bka.gv.at

Die Impfpflicht ist weg, selbes gilt für G-Regeln und sogar die Quarantäne bei einer Corona-Infektion. Wer einen positiven Test hat, unterliegt lediglich zehn Tage einer "Verkehrsbeschränkung", die in einer eigenen Verordnung geregelt wurde. Außerhalb des privaten Wohnbereichs ist eine Maske zu tragen, wenn physischer Kontakt zu anderen Menschen nicht ausgeschlossen oder der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden kann.

Bestimmte Orte, etwa Primarschulen, dürfen aber nicht betreten werden. Bei der anstehenden Bundespräsidentenwahl hätte das aber einen unangenehmen Nebeneffekt, denn viele Wahllokale sind in Schulen. Wer wenige Tage vor dem 9. Oktober ein positives Ergebnis erhält, hätte dann auch keine Zeit mehr, eine Wahlkarte zu beantragen.

Lockerung bei Maskenregeln

Unter anderem diese Regelung hat man nun in der 1. Novelle zur "COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung" bereinigt. Diese wurde am Donnerstagnachmittag im Bundesgesetzblatt kundgemacht, von Gesundheitsminister Johannes Rauch unterzeichnet und gilt daher bereits ab Mitternacht.

Erste, wichtige Änderungen sind neue Ausnahmen der Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske. Diese besteht nun nicht mehr während der Vornahme einer Corona-Testung, zur Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung im Notfall (wenn dies unbedingt erforderlich ist) sowie zum Zweck der Identifikation für gesetzlich vorgeschriebene Identifikationspflichten (etwa beim Wählen).

Infizierte dürfen wählen, aber müssen Luft anhalten

Vor Abnahme ist allerdings auf das Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2 hinzuweisen. Die Maske darf nur für die unbedingt notwendige Dauer abgenommen werden, wobei der Aerosolausstoß möglichst gering zu halten ist. Dürfte heißen: So gut es geht die Luft anhalten.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Punkt der Betretungsverbote. Dieses gilt eben für Einrichtungen wie Krankenanstalten, Kindergärten oder Primarschulen. Unter Punkt 8 findet sich hier eine neue Ausnahme: "Zur Teilnahme an bzw. Durchführung von gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie."

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    Am Montag (05.09.2022) stellte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eine neue Infokampagne vor.
    Am Montag (05.09.2022) stellte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eine neue Infokampagne vor.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com