Neue Regeln sorgen für jede Menge Wirbel in der polnischen Community. Mit dem novellierten Landesverteidigungsgesetz kann Polen künftig auch im Ausland lebende Staatsbürger im Kriegsfall mobilisieren, berichtet die "Gazeta Wyborcza". Betroffen sind alle Männer und Frauen zwischen 18 und 60 Jahren, unabhängig davon, wo sie wohnen oder ihre Steuern zahlen.
Nicht zum Dienst einberufen werden Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Schwangere bzw. Frauen, die sich um minderjährige Kinder kümmern sowie Menschen, deren berufliche Qualifikationen für die Verteidigung im Inland gebraucht werden. Auch Polen mit zweiter Staatsbürgerschaft können sich der Wehrpflicht entziehen.
Die Gesetzesnovelle wurde im Januar 2025 beschlossen - offiziell als Reaktion auf die wachsende Gefahr eines Konflikts mit Russland. Zuvor war nicht eindeutig geregelt, ob im Ausland lebende Bürger zur Armee eingezogen werden können. Nun steht klar fest: Alle Volljährigen sind mobilisierbar.
Mit der Verschärfung will Warschau die Verteidigungsbereitschaft des Landes stärken und im Ernstfall auf alle verfügbaren Kräfte zurückgreifen. Die Maßnahme ist Teil einer breiteren Militärstrategie, die Polen für eine mögliche Eskalation wappnen soll.
Allerdings soll es Medienberichten zufolge keine Abkommen mit anderen Ländern geben, die diese verpflichten würden, polnische Staatsbürger an das Verteidigungsministerium zu übergeben. Ignoriert man allerdings die Wehrpflicht, drohen den betroffenen Personen rechtliche Konsequenzen, sobald diese nach Polen einreisen - darunter fallen Geld- und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen.