In Polen hat das Verfassungsgericht die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gestoppt. Die Richter in Warschau urteilten, dass eine entsprechende Verordnung des Innenministers nicht mit der Verfassung vereinbar sei.
Die polnische Verfassung definiert die Ehe ausdrücklich als Bund zwischen Mann und Frau. Damit widerspricht das Urteil einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November, wonach EU-Staaten solche Ehen anerkennen müssen.
Wie "l'essentiel" berichtet, entschied der EuGH, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen können. Zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten, hatten geklagt.
Im März dieses Jahres hatte das Oberste Verwaltungsgericht Polens entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Staaten anerkannt werden müssen. Innenminister Marcin Kierwinski ordnete daraufhin an, dass alle Standesämter dieser Regelung folgen sollen.
Gegen diese Anordnung riefen Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS das Verfassungsgericht an. Das Gericht ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die von der PiS-Partei eingesetzt wurden und dieser nahestehen.