Im jahrelangen Streit um die Tiroler Transitmaßnahmen zeichnet sich eine wichtige Vorentscheidung ab. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt in seinen Schlussanträgen zum Ergebnis, dass mehrere von Österreich verhängte Fahrverbote gegen EU-Recht verstoßen. Das endgültige Urteil wird im Herbst erwartet.
Auslöser des Verfahrens ist eine Klage Italiens. Das Nachbarland sieht in mehreren Tiroler Maßnahmen zur Einschränkung des Lkw-Verkehrs auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Österreich verweist dagegen auf den Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Verkehrssicherheit.
Nach Ansicht des Generalanwalts sind das ganzjährige Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot nicht mit EU-Recht vereinbar.
Beim Nachtfahrverbot argumentiert er, Österreich habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig sei. Zudem hätte geprüft werden müssen, ob es auf Basis aktueller Daten mildere Alternativen gegeben hätte.
Auch das sektorale Fahrverbot sieht der Generalanwalt kritisch. Zwar könne die Maßnahme grundsätzlich dem Umweltschutz dienen. Nachdem die Grenzwerte für die Luftqualität im Jahr 2021 eingehalten worden seien, hätte Österreich jedoch prüfen müssen, ob das Verbot gelockert oder durch andere Maßnahmen ersetzt werden könnte.
Das Winterfahrverbot bewertet der Generalanwalt als diskriminierend. Es sei nicht gerechtfertigt, den Geltungsbereich ausschließlich nach dem Zielort der Lastkraftwagen festzulegen.
Anders fällt die Einschätzung bei der Lkw-Dosierung auf der Inntalautobahn aus. Diese begrenzt an bestimmten Tagen die Zahl der Lastkraftwagen.
Nach Auffassung des Generalanwalts verstößt diese Maßnahme nicht gegen EU-Recht, sofern sie – wie von Österreich dargestellt – lediglich eine ausnahmsweise Verkehrslenkung bei drohender Überlastung darstellt.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend. Erfahrungsgemäß folgen die Richter ihnen jedoch häufig. Mit dem endgültigen Urteil wird im Herbst gerechnet.
Sollte der EuGH eine Vertragsverletzung feststellen, müsste Österreich das Urteil umsetzen. Kommt das Land dieser Verpflichtung nicht nach, könnte die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) kündigte an, die Schlussanträge nun genau zu prüfen. "Die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof sind dann am Zug, welche Richtung die EU einschlägt: Gesundheit der Menschen oder Interessen der Frächter-Lobby", erklärte Mattle.
Der Landeshauptmann bekräftigte seine bisherige Linie: "Wir kämpfen weiter für saubere Luft und die Verkehrssicherheit. Wir kämpfen weiter für die Tirolerinnen und Tiroler."
Auch die Tiroler ÖVP-EU-Abgeordnete Sophia Kircher verwies darauf, dass es sich vorerst nur um eine "Einzelmeinung" des Generalanwalts handle. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs müsse erst abgewartet werden.