Für Verkehrssünder wird es im kommenden Jahr deutlich teurer. Raser bis Falschparker müssen sich ab Jänner 2027 auf höhere Strafen einstellen. Das Verkehrsministerium hat jetzt die entsprechende Verordnung mit dem Katalog der künftigen Strafen veröffentlicht.
Neu ist unter anderem, dass Anonymverfügungen bundesweit vereinheitlicht werden. "Künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man in Wien oder Vorarlberg zu schnell fährt. Für denselben Tatbestand gibt es dieselbe Strafe", erklärte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) im "Heute"-Interview.
Raser werden ab 2027 kräftiger zur Kasse gebeten. Hanke: "Bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h steigt die Mindeststrafe von 150 Euro auf 200 Euro, bei mehr als 50 km/h zu viel außerorts reicht der Strafrahmen künftig von 400 Euro bis 6.000 Euro. Gleiches gilt für Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts."
Darüber hinaus werden auch alle weiteren Verkehrsstrafen angehoben, im Schnitt um rund 50 Prozent. So kostet zum Beispiel das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro geahndet. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, muss ab Jänner 2027 mit einer Strafe von 80 Euro rechnen.
"Heute" hat die Liste der Verkehrsstrafen, die ab 1. Jänner 2027 gelten. Was Schnellfahrern künftig droht:
Besonderheit: In einer Begegnungszone kostet eine Tempo-Überschreitung bis 10 km/h 40 Euro, darüber hinaus bis 20 km/h 70 Euro.
„Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Wer zu schnell fährt, gefährdet Menschenleben. Deshalb braucht es klare Abschreckung.“Peter HankeMinister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (SPÖ)
Auch die Strafen für andere Vergehen im Straßenverkehr werden hinaufgeschnalzt. Hier eine Übersicht der ab 1. Jänner 2027 geltenden Geldbußen.
Die höheren Strafen sollen nicht zuletzt mehr Geld in die bedürftige Staatskasse spülen – "geschätzt bis zu 80 Millionen Euro", sagt Minister Hanke. Er betont aber: "Der zentrale Punkt ist die Verkehrssicherheit, im Optimalfall werden durch die Erhöhung der Strafen weniger Delikte begangen.
Der ÖAMTC bewertet die Vereinheitlichung der Strafhöhen bei Anonymverfügungen positiv – "ein sinnvoller und längst überfälliger Schritt", sagt Chefjurist Martin Hoffer. Kritik übt der ÖAMTC-Experte am Ausmaß der Erhöhung sämtlicher Verkehrsstrafen "deutlich über der Inflationsrate". Damit budgetäre Ziele erreichen zu wollen, sei "weder realistisch noch redlich."