Wer in Österreich zu schnell fährt oder Verkehrsregeln missachtet, muss ab 2027 tiefer in die Tasche greifen. Die Bundesregierung will die Strafen für Verkehrsdelikte österreichweit vereinheitlichen und vor allem Raser härter bestrafen.
Derzeit gelten je nach Bundesland teils unterschiedliche Strafhöhen. Wie berichtet, soll sich das mit 1. Jänner 2027 ändern. Geplant ist, die Beträge auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau anzuheben. Dafür wird die Straßenverkehrsordnung novelliert, zusätzlich soll eine Verordnung die neuen Anonymverfügungen regeln.
Die Verordnung umfasst mehr als 100 Delikte. Sie wird nicht in Begutachtung geschickt und soll direkt mit Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Beispiele gibt es bereits: Das Überfahren einer Sperrlinie soll künftig 95 Euro kosten. Wer das Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" missachtet, zahlt 110 Euro, meldet die APA.
Auch wer mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug vorschriftswidrig einen Radfahrstreifen benützt, muss künftig mit 80 Euro Strafe rechnen. Wer einen Fußgänger am Schutzweg nicht unbehindert gehen lässt, zahlt österreichweit 85 Euro. Falschparker müssen ab 2027 60 Euro zahlen.
Besonders stark trifft es Raser. Wer mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist, soll künftig mit 200 bis 5.000 Euro Strafe rechnen. Bisher lag das Mindestmaß bei 150 Euro.
Noch teurer wird es bei massiven Tempoverstößen: Wer im Ortsgebiet mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets mehr als 50 km/h zu schnell fährt, soll künftig zwischen 400 und 6.000 Euro zahlen (bisher 300 bis 5.000 Euro).
Auch Anonymverfügungen bei Tempoverstößen werden vereinheitlicht. Auf Freilandstraßen mit 100 km/h kostet eine Überschreitung um bis zu 10 km/h künftig 50 Euro. Bei 10 bis 20 km/h sind es 80 Euro, bei 20 bis 25 km/h 95 Euro und bei 25 bis 30 km/h 120 Euro.
Im Ortsgebiet wird es ebenfalls teurer. Wer bei erlaubten 50 km/h bis zu 10 km/h zu schnell fährt, zahlt ab 2027 österreichweit 60 Euro. Bei 10 bis 15 km/h sind es 80 Euro, bei 15 bis 20 km/h werden 105 Euro fällig.
Die Regierung begründet die Verschärfung mit gestiegenen Unfallzahlen. Laut Statistik Austria war nicht angepasste Geschwindigkeit im Jahr 2025 bei mehr als 16 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten die Ursache. Bei rund einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle spielte überhöhte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle.
"Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht", erklärte Mobilitätsminister Peter Hanke. Wer Verkehrsregeln missachte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Einheitliche und konsequente Regeln könnten helfen, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen. "Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Damit muss endlich Schluss sein", sagt der Sozialdemokrat.
Der Bund rechnet durch die neuen Strafen mit rund 80 Millionen Euro Mehreinnahmen. Für das laufende Jahr sind Einnahmen aus Verkehrsstrafen von insgesamt 249,1 Millionen Euro auf Bundesstraßen und Autobahnen kalkuliert. Davon entfallen laut Regierung 92,8 Millionen Euro auf das Verkehrsministerium, 56,3 Millionen Euro auf das Innenministerium und rund 100 Millionen Euro auf die Asfinag.
Dem Verkehrsclub Österreich gehen die Pläne nicht weit genug. Der VCÖ sieht die höheren Mindeststrafen zwar als richtigen Schritt, fordert aber weitere Maßnahmen. Schwere Tempovergehen sollten ins Vormerksystem aufgenommen werden. Außerdem spricht sich der Club für einkommensabhängige Strafen und mehr Kontrollen aus – besonders auf Freilandstraßen und in Wohngebieten.
"Die künftigen Mindeststrafen stehen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Vergehens", sagte VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk. Wer statt 50 km/h im Ortsgebiet 90 km/h fahre oder statt 100 km/h auf Freilandstraßen 150 km/h, sei eine Gefahr für das Leben anderer Menschen.
Der VCÖ verweist auf den Anhalteweg: Bei 50 km/h steht ein Auto nach rund 23 Metern. Bei 90 km/h sind es bereits 59 Meter. An der 23-Meter-Marke ist der Wagen dabei immer noch rund 80 km/h schnell – ein Unterschied, der im Ernstfall über Leben und Tod entscheidet. "Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger mit diesen Geschwindigkeiten angefahren, sind die Folgen fatal", betont Schenk.