Keine Konsequenzen bei einer negativen Prüfung oder einem schlecht ausgefallenen Test? Das wäre wohl der Traum eines jeden Schülers in Österreich. Was für die einen aber nur ein Traum bleibt, macht die Bundesregierung zur Realität – zumindest für sich selbst.
Denn Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes müssen ab dem 1. Jänner 2026 einem Klimacheck unterzogen werden. So lautet zumindest der Plan von Klimaschutzminister Norbert Totschnig (ÖVP).
Könnte es für bevorstehende Gesetze also brenzlich werden? Einfach gesagt: Nein. Denn wie das Ö1-Morgenjournal am Samstag berichtete, dürfte der Klimacheck nicht bindend sein. Falls die Prüfung für ein Gesetz negativ ausfalle, gibt es keine Konsequenzen. Auch das Gesetz muss nicht unbedingt abgeändert werden.
Der Check soll vielmehr Teil der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden. Mit dieser soll die Regierung die Auswirkung ihrer Maßnahme bewerten können. Ziel dieser sei es, "eine nachvollziehbare, transparente Darstellung über erwünschte Wirkungen von Maßnahmen einerseits sowie erwartete Kosten und unerwünschte Auswirkungen andererseits" zu bieten, hieß es auf Nachfrage von Ö1.
Der verpflichtende Check soll laut Totschnig dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dafür wird auch eine Servicestelle im Ministerium eingerichtet, die die Behörden dabei unterstützen soll, sowie ein eigenes "Klimacheck-Tool" bereitstellt.
Darüber hinaus soll es bei der Prüfung auch Unterschiede geben. Je nach Bedeutung soll die Prüfung vereinfachter oder ausführlicher Form erfolgen, so orf.at. Konsequenzen bei einem negativen Test dürften aber bei jeder Form ausbleiben.
Klimaökonomin Sigrid Stagl sehe das Vorhaben jedenfalls positiv: "Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann", sagte sie gegenüber Ö1. Dennoch müsse klargemacht werden, was passiert, wenn eine Maßnahme eine negative Auswirkung hat.