Seit einigen Tagen halten sich Anschuldigungen gegen den Rammstein-Frontmann Till Lindemann, in Bezug auf den Umgang mit Frauen. Doch wie relevant sind diese strafrechtlich und sind bereits Ermittlungen gegen den Musiker im Gange?
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Wie die "Berliner Zeitung" am Donnerstag schreibt, wurden genau diese Fragen an die Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Doch die Antwort darauf bleibt ernüchternd: "Wir sehen uns an einer Auskunftserteilung gehindert." Auf Nachfrage sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner: "Selbst wenn es ein Ermittlungsverfahren gäbe, würden wir das zu einem so frühen Zeitpunkt nicht sagen." Dies sei ein übliches Prozedere, heißt es weiter.
Wie Büchner laut der "Berliner Zeitung" erklärt, hätten die Strafverfolgungsbehörden bei Auskünften gegenüber Pressevertretern auf die für die Presse entwickelten Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung zu achten. Wichtig sei, dass Behördeninformationen besonders vertraulich behandelt werden, damit die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung des Betroffenen vermieden werden kann.
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"Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Denn weder bei der möglichen Erstattung einer Anzeige noch einer etwaigen Vorprüfung von Amts wegen wäre bereits der erforderliche Mindestbestand an Belegtatsachen gegeben, der dazu führen könnte, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwöge", heißt es weiter seitens der Berliner Staatsanwaltschaft. Zu den genannten Persönlichkeitsrechten gehören das Recht auf persönliche Ehre und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.
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Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dies, dass vor allem, wenn es noch wenig Belastbares gibt, sorgfältig zwischen dem öffentlichen Interesse, der Kontrollfunktion der Medien und den Persönlichkeitsrechten derjenigen abgewogen werden muss, auf die sich die Berichterstattung oder auch etwaige Ermittlungen beziehen. Dennoch sei, auch wenn eine Ermittlung im Gange wäre, die Schuld oder Unschuld der betroffenen Person unklar. Allerdings kann eine Verdachtsberichtserstattung zu Rufschädigung oder gar zur Existenzgefährdung führen, zumal der vollständige Name der betroffenen Person bekannt ist.
Wie mehrere Frauen eidesstattlich versichert haben, sollen sie an Rammstein-Konzerten zu speziellen After-Show-Partys eingeladen worden sein. So wohl auch die Irin Shelby Lynn, welche als erste Vorwürfe gegen Lindemann erhob. Auf Social Media berichtete Lynn, sie sei im Backstage-Bereich eines Rammstein-Konzerts in der litauischen Hauptstadt Vilnius unter Drogen gesetzt worden. Allerdings soll Lindemann sie nicht angefasst haben, sei allerdings wütend geworden, als sie keinen Sex mit ihm hatte haben wollen. Später veröffentlichte die Konzertgängerin Fotos von blauen Flecken auf ihrem Rücken, sie könne sich aber nicht erinnern, woher sie diese hätte.
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In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass Lindemann von der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann vertreten wird. In einer Pressemitteilung der Anwälte heißt es: "In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben. So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.O.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr." Weiter kündigen die Anwälte rechtliche Schritte gegen jegliche "Anschuldigungen dieser Art" an.
Solange der Fall nicht geklärt ist, gilt für Till Lindemann weiterhin die Unschuldsvermutung. Bisher ist kein Verfahren gegen den Musiker bekannt.