Die A10 Tauernautobahn ist für Deutsche, Holländer, aber natürlich auch für viele Österreicher die Hauptreiseroute, wenn es nach Kroatien oder Italien in den Urlaub geht. Entsprechend hoch ist das Verkehrsaufkommen – und in den Ferien die Stauhäufigkeit.
Navigationssysteme oder erfahrene Urlauber versuchen dann, die Verzögerungen über die auf weiten Strecken parallel verlaufende Bundesstraße zu umgehen. Diese führt aber oft mitten durch die Orte, wodurch Bewohner nicht mehr von A nach B kommen.
Zu deren Entlastung werden seit einigen Jahren die Abfahrten regelmäßig gesperrt, nun ist das die kompletten Sommermonate über der Fall. Ab Freitag, 4. Juli, und bis einschließlich 7. September ist die entsprechende Verordnung in Kraft.
Die Abfahrtssperren gelten rund um die Uhr. Ausgenommen ist dabei Zielverkehr in Österreich. Das heißt, Durchreisende nach Italien, Slowenien oder Kroatien müssen auf der Autobahn bleiben. Die Einhaltung der Verordnungen wird von einem privaten Sicherheitsdienst sowie Mitarbeitenden der ASFINAG kontrolliert.
Für die beiden Autobahnraststätten (Nord und Süd) in der Pongauer Gemeinde Eben gilt eine besondere Regelung. Im Bereich der Gasthofsiedlung und im Bereich des Gewerbegebiets "Gasthof Süd" ist es verboten, auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Rückstau die Fahrzeuge nicht abfahren. Ausgenommen ist auch hier Zielverkehr in Österreich.
Neben den Abfahrtssperren auf der A10 treten auch in Autobahn-Anrainergemeinden im Flachgau (Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim) Maßnahmen zur Vermeidung von "Stauflüchtlingen" in Kraft. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Magistrat der Stadt Salzburg haben die Verkehrsbeschränkungen bereits verordnet.