An der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich kehrt keine Ruhe ein. Erst vor wenigen Tagen wurde der Streit um den früheren Rektor Erwin Rauscher mit einem Vergleich beendet – "Heute" berichtete. Jetzt gibt es neuen Wirbel um seine Nachfolge.
Wie die "NÖN" berichtet, hat Vizerektorin Edda Polz Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission erhoben. Sie sieht sich bei der Bestellung des neuen Rektors Bernd Langensteiner wegen ihres Geschlechts und ihrer Weltanschauung diskriminiert. Polz war im Auswahlverfahren vom Hochschulrat als Bestgereihte eingestuft worden.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) entschied sich dennoch für Bernd Langensteiner. Dieser übernahm mit 1. August die Leitung der Hochschule in Baden. Langensteiner war vom Dienststellenausschuss favorisiert worden.
Polz sieht darin eine politische Entscheidung. Sie sei, wie die "NÖN" berichtet, "kommentarlos übergangen" worden. In einer Aussendung legt die Vizerektorin nach: Wissenschaftliche Qualifikation, ihre langjährige Führungsarbeit und ihr Einsatz an der Pädagogischen Hochschule NÖ seien offenbar nicht ausschlaggebend gewesen.
Besonders schwer wiegt ihr Vorwurf, dass bei der Entscheidung Geschlecht und Parteipolitik eine Rolle gespielt hätten. Ihr Rechtsanwalt Dominik Konlechner verweist darauf, dass die Entscheidung vor der Gleichbehandlungskommission nun sachlich beurteilt werden müsse.
Das Bildungsministerium weist den Eindruck zurück, Langensteiner sei ohne fachliche Grundlage zum Zug gekommen. Laut Ministerium seien alle drei Kandidaten in der engeren Auswahl grundsätzlich fachlich geeignet gewesen.
Langensteiner habe sich bei Gesprächen im Ministerium aber als jener Kandidat gezeigt, der über die besten Führungsqualitäten verfüge, um die schwierige Situation an der PH NÖ zu lösen.
Diese schwierige Situation hat eine längere Vorgeschichte. Im Oktober 2025 hatte das Bildungsministerium den langjährigen Rektor Erwin Rauscher mit sofortiger Wirkung abberufen. Der Vorwurf: Unter seiner Verantwortung sollen sogenannte "Dummy"-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem PH-Online angelegt worden sein. Dadurch seien Zahlungen an Lehrpersonal erfolgt.
Rauscher und sein Anwalt bestritten die Vorwürfe von Beginn an. Konlechner bezeichnete die Abberufung als "rechtswidrig" und "weit überzogen". Rauscher klagte schließlich die Republik vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Mittlerweile ist ein Vergleich rechtswirksam. Die damalige Abberufung wird durch eine einvernehmliche Auflösung des Sonderdienstverhältnisses ersetzt. Dieses endet am 30. September 2026. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rauscher waren bereits Ende 2025 eingestellt worden.
Beim zentralen Streitpunkt bleiben die Positionen allerdings unterschiedlich: Rauschers Anwalt sieht die Vorwürfe gegen seinen Mandanten als zurückgenommen. Das Bildungsministerium betont hingegen, dass der Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung weiterhin aufrecht sei. Mit dem Vergleich habe man eine lange gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen.