Fast exakt zwei Jahre ist es her, dass der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen des Beschaffens von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Am Münchner Oktoberfest soll sich der Ex-Mime nun einen Fehltritt geleistet haben, der die verhängte Bewährung schlagend machen könnte.
Denn wie von "Heute" ausführlich berichtet, soll Teichtmeister auf der "Wiesn" beim Besitz und mutmaßlich beim Konsum von Kokain erwischt worden sein. Bereits am Montag hat Star-Anwalt Rudolf Mayer gegenüber "Heute" erklärt, dass Teichtmeister noch im Lauf der Woche von Innsbruck nach Wien überstellt werden soll. Ab Donnerstag wird der 45-Jährige am Wiener Mittersteig in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
Mayer bezog am Dienstag bei "Guten Morgen Österreich" Stellung zu den jüngsten Entwicklungen der brisanten Causa. Er habe von der Verlobten Teichtmeisters erfahren, dass dieser in Haft genommen wurde. Was seine erste Reaktion war? Er habe sich gefragt, wie man so etwas in Teichtmeisters Situation tun könne. "Wenn ich nicht so ein großer Tierfreund wäre und weiß, wie intelligent Schweinchen sind, würde ich sagen: 'Saudeppert'."
Moderator Patrick Budgen fragte Mayer nach den Auflagen, die Teichtmeister bei seiner Verurteilung im Jahr 2023 auferlegt bekommen hatte. Zum einen eine "engmaschige psychiatrische Betreuung und Therapie". Außerdem musste sich Teichtmeister von allen berauschenden Mitteln – also Alkohol und Drogen – fernhalten. Beides würde "engmaschig kontrolliert" versichert Mayer.
Teichtmeister sei bei einer Kontrolle aufgeflogen worden. Bei ihm seien 0,88 Gramm Kokain, das entspreche einer "Einmaldosis", gefunden. Budgen wollte wissen, was dieser "Weisungsbruch" zur Folge hat. Das Gericht sei verpflichtet, die Einweisung in die Anstalt, die bedingt ausgesprochen wurde, in Kraft zu setzen. Allerdings vorerst nur für drei Monate. Diese Zeit könnte aber auf unbestimmte Zeit verlängert werden, wenn ein Gutachten zum Schluss kommt, dass es sich nicht um einen einmaligen Rückfall gehandelt hat.
"Enttäuscht" sei man nach 44 Jahren Berufserfahrung nicht mehr. Sein Mandant sei intelligent und "an sich" sehr diszipliniert. Aber auch das bewahre jemanden, der lange Zeit süchtig war, nicht vor einem Rückfall, auch wenn dieser nur einmalig erfolgt sei. Übrigens: Die Strafe für sein verurteiltes Delikt kann nicht mehr erhöht, sondern nur in Kraft gesetzt werden. Allerdings könnte das zuständige Bezirksgericht eine weitere Strafe für den Besitz von Kokain verhängen.
Für Florian Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung.