Gleich 14 Justizwachebeamte sicherten Montagfrüh den Saal 303 am Wiener Landl. Sieben Jugendliche wurden in den Saal geführt, die drei Hauptangeklagten in Handschellen. Die Verdächtigen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sollen im Vorjahr eine Lehrerin vergewaltigt, missbraucht erpresst und bestohlen haben – am Ende brannte ihre Wohnung.
Die Angeklagten aus Afghanistan, dem Irak, Rumänien und Österreich bekannten sich zu einem Großteil der vielen Anklagepunkte "nicht schuldig". Die Lehrerin soll per Video aussagen, für den Prozess wurden mehrere Tage anberaumt. Ein Urteil fällt erst in ein paar Wochen.
Die 29-Jährige hatte sich mit einem Ex-Schüler (17) eingelassen, war so in das Visier der Jugendbande aus Wien-Liesing geraten. Als sie nach ein paar Wochen schwanger wurde, kam der 17-Jährige mit ein paar "Kollegen" zu ihr in die Wohnung. "Ich wollte ihr Geld für die Abtreibung geben", so der 17-Jährige. "Mir ist vor Schreck das Handy runter gefallen." Die Lehrerin habe nichts dagegen gehabt, dass er seine "Kollegen" mit in ihre Wohnung brachte.
Mit dabei war auch ein Iraker. Der 16-Jährige verkaufte der Schwangeren angeblich Ecstasy-Tabletten, um nach dem positiven Schwangerschaftstest die Laune zu heben. Die "Liesinger Gang" soll die Pädagogin unter Druck gesetzt haben, mit Clips eingeschüchtert haben, zeigten ihr ein Video, auf dem sie ein Auto demolieren. Auf einem anderen Clip war angeblich zu sehen, wie einem toten Hasen mit einer Machete der Kopf abgeschlagen wird. "Da war sie schockiert", erzählte der 17-Jährige.
Als die Pädagogin nicht in der Wohnung war, stahlen ihr die Burschen angeblich eine Spardose mit 800 Euro. "Ich wollte das Geld", so der 16-Jährige. "Es waren aber nur 420 Euro drinnen." Von einer Anzeige sei nie die Rede gewesen, die Spardose hätten sie ihr zurückgegeben. "Wir waren keine kriminelle Organisation", meinte der 16-Jährige. Manchmal habe es aber "Polizeiprobleme" gegeben. Die Lehrerin habe die Burschen freiwillig zum Feiern in ihre Wohnung eingeladen, ihnen sogar ein Taxi geschickt. Der Prozess dauert vier Tage, die Unschuldsvermutung gilt.