Arbeiterkammer half

"Schei* dich nicht an" – dann wurde Wienerin gefeuert

Nach langer Arbeitslosigkeit fand eine 59-Jährige einen neuen Job in einer Buchhaltungskanzlei. Doch schon nach einem Monat war wieder Schluss.
Wien Heute
13.09.2026, 12:46
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Der berufliche Neustart sollte für Maria K. (Name geändert) eigentlich eine neue Chance sein. Nach längerer Arbeitslosigkeit fand die heute 59-Jährige einen Monat vor Weihnachten eine Stelle bei einer Kanzlei für Buchhaltung und Lohnverrechnung in Ottakring.

Das AMS unterstützte den Wiedereinstieg mit einer Wiedereingliederungsbeihilfe und finanzierte zudem einen Kurs für Lohnverrechnung. Doch bereits beim Einstieg wurde die Wienerin stutzig. Denn: Der Arbeitgeber interessierte sich beim Bewerbungsgespräch vor allem für den Lohnzuschuss des AMS. Einen Dienstvertrag oder zumindest einen Dienstzettel bekam sie trotz ihrer wiederholten Forderungen nicht.

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"Schei* dich nicht an, wir haben alle keinen Dienstvertrag"

Die Buchhalterin ließ allerdings nicht locker und verlangte weiterhin etwas Schriftliches über ihr Arbeitsverhältnis. Schließlich soll ein genervter Kollege zu ihr gesagt haben: "Schei* dich nicht an, wir haben alle keinen Dienstvertrag."

Am letzten Tag ihres ersten Arbeitsmonats folgte dann die Kündigung. Von einem Tag auf den anderen bekam Maria K. auch kein Geld mehr. Grundsätzlich muss das Gehalt während der Kündigungsfrist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlt werden.

Arbeitgeber berief sich auf angebliches Probemonat

Die Kanzlei argumentierte jedoch, dass mit der Frau angeblich eine Probezeit vereinbart worden war. Während dieser hätte das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet werden können. Die 59-Jährige bestritt allerdings, jemals eine Probezeit vereinbart zu haben. Besonders pikant: Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hatte ihr der Arbeitgeber zuvor trotz ihrer Forderungen nicht ausgehändigt.

Die Frau wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Wien und klagte auf das ihr nach ihrer Ansicht bis zum Ende der Kündigungsfrist zustehende Gehalt. Vor Gericht wurde es für die Buchhalterin zunächst schwierig.

Zeugen sagten für Arbeitgeber aus

Der Arbeitgeber brachte mehrere Zeugen auf, die übereinstimmend erklärten, beim Einstellungsgespräch sei eine Probezeit vereinbart worden. An andere Vereinbarungen aus dem Gespräch konnten sie sich laut AK hingegen nicht genauer erinnern.

Für die Arbeiterkammer war gerade das auffällig: Die Probezeit sei von den Zeugen als zentrales Thema des Einstellungsgesprächs dargestellt worden, obwohl bei einem solchen Gespräch normalerweise die künftige Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehe.

Gericht sprach Wienerin 4.400 Euro zu

Obwohl Aussage gegen Aussage stand, entschied der Richter schließlich zugunsten der Arbeitnehmerin. Die Kanzlei konnte sich mit ihrer Darstellung nicht durchsetzen. Maria K. wurde eine Kündigungsentschädigung von knapp 4.400 Euro brutto zugesprochen.

Für die heute 59-Jährige ist der Fall auch deshalb bitter, weil sie bereits von der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen betroffen ist. Bis zu ihrer Pension hat sie noch rund vier Jahre.

Ältere Frauen haben es am Arbeitsmarkt schwierig

"Ältere Arbeitnehmerinnen haben am Arbeitsmarkt nur sehr schlechte Chancen und finden schwer eine Wiedereinstellung – ein höheres Pensionsantrittsalter führt für viele geradewegs in die Arbeitslosigkeit. Es kann nicht sein, dass Unternehmen ihre Verantwortung einfach abgeben und ältere Frauen der Arbeitslosigkeit überlassen. Wer sich so aus der Affäre zieht, soll künftig einen Ausgleichsbetrag leisten", fordert Pia Zhang, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.

red,13.09.2026, 12:46